Infraschall-Waffen & Kriminalität III

In Teil III von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“ geht es um Menschenversuche mit Infraschall-Waffen an mir und anderen in Frankfurt, die in einem Joint-Venture zwischen staatlichen Institutionen und privatwirtschaftlichen Unternehmen von einem kriminellen Netzwerk durchgeführt werden. Ich vermute einen Zusammenhang zur kostenfreien Lizensierung der Palantir-Spähsoftware Gotham/HessenData, mit der die Frankfurter Polizei seit 2018 arbeitet, als erste in Deutschland.

Infraschall ist eine für Menschen unhörbare Energieart, die Gegenstände durchdringt, beispielsweise Wände, und auf belebte wie unbelebte Materie einwirkt. Neu an Infraschall-Waffen ist, dass bei Anwendung auf Menschen einzelne Körperorgane aus dem Hinterhalt manipuliert werden können, um Irritationen, Schmerzen oder Schäden auszulösen, die bis zum Tod führen können. Die Potentiale von Infraschall-Waffen werden gegenwärtig noch beforscht: An Menschen, die vom Staat entrechtet wurden. Die Versuche finden in Wohnungen statt, bei Mietwohnungen mit Unterstützung von Vermieter:innen.

Als ich 2014 zur Zwangsprobandin gemacht wurde, verweigerte mir der Staat jede Hilfe. Begründet wurde diese Verweigerung von Schutz aber nicht mit meiner Entrechtung, sondern mit dem Vertuschungsnarrativ, wonach Infraschall-Waffen nicht existierten und Opfer an einem psychischen oder physischen Privatproblem litten. Wegen des ausbleibenden Schutzes musste ich sieben Mal umziehen, ohne den Menschenversuchen damit ausweichen zu können. 2016 gingen die Havanna-Syndrom-Angriffe durch die Presse, die Infraschall- und/oder Mikrowellen-Waffen zugeschrieben werden. 2020 erfuhr ich dank des Informationsfreiheitsgesetzes aus dem Bundes-Innenministerium, dass diese Waffen bereits 2003 im Bundes-Waffengesetz registriert worden waren.

Das Vertuschungsnarrativ war damit spätestens 2020 widerlegt und die staatliche Schutzpflicht offenkundig, aber die Frankfurter Polizei bedroht mich immer noch, anstatt mich zu schützen: Weil sie an den Menschenversuchen mit Infraschall-Waffen nachweislich beteiligt ist. Das hat zur Folge, dass sie, wie auch andere staatliche Institutionen, mit Gewalt am widerlegten Vertuschungsnarrativ und den Menschenversuchen festzuhalten versucht, die in einem Rechtsstaat nachträglich nicht begründbar sind.

Ich werde immer noch rund um die Uhr mit Infraschall-Waffen angegriffen und auch auf andere Weise terrorisiert, in der ausdrücklichen Absicht, mich in den Selbstmord zu treiben. Am 16.07.2026 verschleppte mich die Polizei unter einem Vorwand sogar in die Psychiatrie: Anstatt die angeprangerte Gewalt mit Infraschall-Waffen zu bekämpfen, wie das eigentlich zu ihren Pflichten gehört. In der Nacht 07./08.09.2026 wurde zum 8. Mal der Strom in meiner Wohnung gesperrt, im Einvernehmen mit dem Vermieter, und der Zylinder meines Türschlosses zum 2. Mal zerstört.

Als das Vertuschungsnarrativ 2020 widerlegt war, begann ich zur Erlangung von staatlichem Schutz Klagen zu erheben. Die erste Klage vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht wurde ans Wiesbadener Verwaltungsgericht verwiesen. 2021 erhob ich meine erste Untätigkeitsklage, die ich zurückziehen musste, als ich 2023 meine damalige Wohnung wegen meiner Selbsthilfe-Maßnahmen verlor. 2024 erhob ich meine zweite Untätigkeitsklage zur Erlangung von Schutz in der neuen Wohnung vor dem Verwaltungsgericht, die zunächst verschleppt, im Februar 2026 aber doch behandelt wurde.

Dem Urteil zufolge wird mir staatlicher Schutz vor Gewalt mit Infraschall-Waffen einfach verweigert: Ein Urteil, das ich wegen seiner Rechtswidrigkeit für einen der Hinweise auf meine Entrechtung halte. Auf eine Absprache auf kommunaler Ebene deutet, dass mein Vermieter, die ABG Frankfurt Holding, kurz danach meine Wohnung kündigte, weil ich mich auch hier wegen des fehlenden staatlichen Schutzes mittels Gegenschall wehren muss.

Der Räumungsklage wurde mit Urteil vom 06.08.2026 durch das Amtsgericht stattgegeben, und zwar auf Basis von Lärmprotokollen der Täterschaft in meinem Wohnhaus. Damit wird die staatliche Schutzpflicht weiterhin geleugnet und ein achter Umzug hätte nur Sinn, wenn ich bereit wäre, mich in einer neuen Wohnung in die Folter der Menschenversuche mit Infraschall-Waffen zu fügen. Rechtskonform wäre der staatliche Schutz vor Gewalt mit allen Arten von Waffen, für alle Menschen innerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Rechts.

Erzwungene medizinische Versuche an vulnerablen Menschen waren in der Nazi-Zeit legal. Dass sie im heutigen Deutschland wieder stattfinden, ist in Anbetracht der deutschen Gewaltgeschichte im 20. Jahrhundert nicht völlig überraschend. Aus „nie wieder!“ ist „schon wieder!“ geworden, eine Bedrohung für Andere in Deutschland, zu denen ich gehöre: Indisch-pakistanischer Vater, deutsche Mutter, Jahrgang 1952, bürgerliche, wenngleich dysfunktionale Familie, linke Feministin, abgeschlossenes Studium, überwiegend entsprechend meiner Qualifikation berufstätig, trotzdem altersarm. Daraus folgt, dass jede:r aus der vielfältigen Gruppe der Anderen viktimisiert werden kann.

Aber nicht nur wir Anderen sind bedroht, sondern die meisten von uns, denn die Verweigerung staatlichen Schutzes vor Energie-Waffen ist eine ideale Voraussetzung für die Errichtung eines autoritären Terror-Staates. Ich gehe bei den Menschenversuchen von einer Verbindung zum institutionellen Rechtsextremismus aus. Wer missbraucht seine Macht, auf den Menschenversuchen und damit auf den fortgesetzten Rechtsbruch zu beharren? Wer geht davon aus, dass Rechtssstaat und Demokratie in Deutschland schon abgeschafft sind? Wer versucht mich in den Selbstmord zu treiben? Damit wäre der Skandal allerdings nicht mehr unter den Teppich zu kehren.

Da wir theoretisch aber noch in einem demokratischen Rechtsstaat leben, bleibt mir auch noch Freiraum zu Gegenwehr: 2018 veröffentlichte ich die Broschüre „Vibrierende Wohnungen“, damals in der Annahme, die Infraschall-Gewalt bezwecke die Vertreibung aus günstigem Wohnraum. Im September 2022 folgte die Erstfassung von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität Teil I“ in gedruckter Form, die ich bis 2023 als PDF weiterentwickelte. Teil II dieser Reihe konnte ich im September 2024 zuletzt aktualisieren, trotz aller Widerstände, denn meine digitalen Endgeräte und mein Internetzugang wurden ab Anfang 2024 verstärkt überwacht und behindert. Deswegen entwickelte ich die Themen des vorliegenden Teils III als einzelne Posts weiter, und bündelte sie erst im Februar 2026 in einem PDF, als meine zweite Untätigkeitsklage abgewiesen wurde.

Im Text verweise ich auf meine drei früheren Publikationen: „Vibrierende Wohnungen“, sowie auf Teil I und Teil II von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“, die über das Menü der Websites infraschall-waffen.de oder kolonialwaren-ffm.de als PDFs heruntergeladen werden können. Die zahlreichen Verweise in Klammern belegen, dass ich viel von dem, was in Teil III verhandelt wird, schon in vorhergehenden Veröffentlichungen vorgetragen habe, darunter ausgewachsene Skandale. Dass sie ignoriert werden, verweist ebenfalls auf die staatliche Beteiligung an den Menschenversuchen.

Die Broschüren und die meisten der PDF-Ausgaben können in der Deutschen Nationalbibliothek dauerhaft eingesehen werden. Ich habe auch viele der vorläufigen Fassungen da eingereicht, um den jeweiligen Stand zu sichern, nicht, weil das Thema erschöpft ist, im Gegenteil: Verdeckte Gewalt an Menschen und die heimliche Manipulation von Geräten dürfte in Zukunft noch ein großes Thema werden.

Die aktuellsten PDFs sind auf meinen Websites zu finden. PDFs in allen Entstehungsphasen müssen außerdem auf PCs und anderen Datenspeichern von Privatpersonen und öffentlichen wie privaten Institutionen sein. Meine digitalisierten Tagebücher, auf denen meine Publikationen basieren, werden im Deutschen Tagebucharchiv aufbewahrt. 21. September 2026