Infraschall-Waffen & Kriminalität III

In Teil III von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“ geht es um Menschenversuche mit Infraschall-Waffen an mir und anderen in Frankfurt. Ich vermute einen Zusammenhang zur kostenfreien Lizensierung der Palantir-Spähsoftware Gotham/Hessendata, mit der die Frankfurter Polizei seit 2018 arbeitet, als erste staatliche Institution in Deutschland.

Ich wurde 2014 zum Opfer von Menschenversuchen zur Erprobung einer menschheitsgeschichtlich neuen Technik gemacht, der Manipulation der Einzelteile meines Körpers mit Infraschall, einer für Menschen unhörbaren  Energieart, die Gegenstände wie Wände durchdringt und auf belebte wie unbelebte Materie einwirken kann. Die Menschenversuche finden in Wohnungen statt. Meine Versuche, Hilfe aufzurufen, wurden mittels des Vertuschungsnarrativs abgewehrt, wonach solche Waffen nicht existierten und Opfer an einem psychischen oder physischen Privatproblem litten, das nicht in die Verantwortung des Staates falle.

2016 gingen die Havanna-Syndrom-Angriffe durch die Presse, die Infraschall- und/oder Mikrowellen-Waffen zugeschrieben werden. Die Symptome erinnerten mich in einigen Aspekten an meine. 2020 erfuhr ich aus dem Bundes-Innenministerium, dass diese Waffen bereits 2003 im Bundes-Waffengesetz registriert worden waren. Das Vertuschungsnarrativ war damit widerlegt und die staatliche Schutzpflicht offenkundig, aber die Menschenversuche gehen bis heute weiter und die Frankfurter Polizei schreitet nicht ein, jetzt ohne Begründung. Das deutet auf staatliche Verstrickung und auf meine individuelle Entrechtung.

2020 erhob ich meine erste Untätigkeitsklage zur Erlangung von staatlichem Schutz, die ich zurückziehen musste, als ich 2023 meine damalige Wohnung wegen meiner Selbsthilfe-Maßnahmen mittels Gegenschall verlor und zu einem siebten Umzug gezwungen wurde. Im Februar 2026 wurde meine zweite Untätigkeitsklage zwar behandelt, aber mit Argumenten abgewiesen, die auf ein Gefälligkeitsurteil verweisen.

Kurz danach kündigte mein Vermieter ABG Frankfurt Holding meine Wohnung und strengte kurz danach auch die Räumungsklage an, der wahrscheinlich stattgegeben wird, und zwar auf Basis des Vertuschungsnarrativs. Das lässt mir nur noch die Option Selbstmord zu begehen, denn ohne staatlichen Schutz werden die Menschenversuche in jeder weiteren Unterkunft mit Sicherheit weitergehen.

Erzwungene Menschenversuche an vulnerablen Menschen waren in der Nazi-Zeit legal. Dass sie im heutigen Deutschland wieder stattfinden, auch noch unter staatlichem Schutz, ist kaum vorstellbar, aber in Anbetracht der nicht ausreichend aufgearbeiteten deutschen Gewaltgeschichte im 20. Jahrhundert auch nicht überraschend. Aus „nie wieder!“ ist ein „schon wieder!“ geworden, eine Bedrohung für „Andere“ in Deutschland, zu denen ich gehöre: Indisch-pakistanischer Vater, deutsche Mutter, linke Feministin, Jahrgang 1952, altersarm. Dabei entstamme ich einer bürgerlichen, wenngleich dysfunktionalen Familie, bringe kulturelles Kapital mit, habe studiert, und mich aus eigener Kraft ganz gut durchs Leben gebracht. Daraus folgt, dass jede/r viktimisiert werden kann. Besonders bedroht sind allerdings Menschen aus der vielfältigen Gruppe der „Anderen“, beispielsweise Geflüchtete. Aus meiner Sicht gibt es eine Verbindung zum institutionellen Rechtsextremismus.

Freiraum zu Gegenwehr bleibt mir trotzdem, da wir theoretisch noch in einem demokratischen Rechtsstaat leben: 2018 veröffentlichte ich die Broschüre „Vibrierende Wohnungen“, damals in der Annahme, die Infraschall-Gewalt bezwecke die Vertreibung aus günstigem Wohnraum. Im September 2022 folgte die Erstfassung von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität Teil I“ in gedruckter Form, die ich bis 2023 als PDF weiterentwickelte. Teil II dieser Reihe konnte ich im September 2024 zuletzt aktualisieren, trotz aller Widerstände, denn meine digitalen Endgeräte und mein Internetzugang wurden ab Anfang 2024 verstärkt überwacht und behindert. Deswegen entwickelte ich die Themen des vorliegenden Teils III als einzelne Posts weiter, und bündelte sie erst im Februar 2026 in einem PDF, als meine zweite Untätigkeitsklage abgewiesen wurde.

Nach all den Jahren fehlen mir immer noch die Worte und sogar die Denkstrukturen für das, was ich erlebe und was mir mit staatlicher Hilfe angetan wird. Dabei habe ich mal vom Schreiben gelebt. Dieser Text enthält wahrscheinlich auch weiterhin Fehler, weil ich beim Verfassen dauernd mit Infraschall angegriffen werde. Was mir Kraft gibt ist, dass ich mit meiner Gegenwehr selbstwirksam bleibe, und dass ich hoffe, anderen den Terror der Menschenversuche zu ersparen.

Im Text von Teil III von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“ verweise ich auf meine drei  früheren Publikationen: „Vibrierende Wohnungen“, sowie auf Teil I und Teil II von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“, die über das Menü der Websites infraschall-waffen.de oder kolonialwaren-ffm.de als PDFs heruntergeladen werden können. Die zahlreichen Verweise in Klammern belegen, dass ich viel von dem, was in Teil III verhandelt wird, schon in vorhergehenden Veröffentlichungen vorgetragen habe, darunter ausgewachsene Skandale. Dass sie ignoriert wurden, verweist ebenfalls auf die staatliche Beteiligung an den Menschenversuchen.

Die Broschüren und die meisten PDF-Fassungen können in der Deutschen Nationalbibliothek eingesehen werden. Die vielen Fassungen habe ich eingereicht, um den jeweiligen Stand zu sichern, nicht, weil das Thema erschöpft ist, das ist es wohl noch lange nicht. Die aktuellsten Fassungen der PDFs sind auf meinen Websites zu finden, oder anderswo im Internet bzw. auf PCs. Meine digitalisierten Tagebücher, auf denen meine Publikationen basieren, werden im Deutschen Tagebucharchiv aufbewahrt.

  1. Juli 2026