Infraschall-Waffen & Kriminalität III

In Teil III von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“ geht es um Menschenversuche mit Infraschall-Waffen an mir und anderen in Frankfurt, die in einer Joint-Venture zwischen staatlichen Institutionen und privatwirtschaftlichen Unternehmen von einem kriminellen Netzwerk durchgeführt werden. Ich vermute einen Zusammenhang zur kostenfreien Lizensierung der Palantir-Spähsoftware Gotham/HessenData in Hessen, mit der die Frankfurter Polizei seit 2018 arbeitet, als erste in Deutschland.

Infraschall ist eine für Menschen unhörbare Energieart, die Gegenstände durchdringt, beispielsweise Wände, und auf belebte wie unbelebte Materie einwirkt. Neu an Infraschall-Waffen ist, dass bei Anwendung auf Menschen einzelne Körperorgane aus dem Hinterhalt manipuliert werden können, um Irritationen, Schmerzen oder Schäden auszulösen, die bis zum Tod führen können. Die komplexen Potentiale von Infraschall-Waffen werden gegenwärtig noch beforscht.

Als ich 2014 zur Zwangsprobandin für dauerhafte Versuche mit Infraschall-Waffen gemacht wurde, wurde mir staatliche Hilfe, u.a. durch die Frankfurter Polizei, verweigert. Die Verweigerung wurde mit dem Vertuschungsnarrativ begründet, wonach Infraschall-Waffen nicht existierten und Opfer an einem psychischen oder physischen Privatproblem litten. 2016 gingen die Havanna-Syndrom-Angriffe durch die Presse, die Infraschall- und/oder Mikrowellen-Waffen zugeschrieben werden. 2020 erfuhr ich dank des Informationsfreiheitsgesetzes aus dem Bundes-Innenministerium, dass diese Waffen bereits 2003 im Bundes-Waffengesetz registriert, aber nicht geregelt worden waren.

Das Vertuschungsnarrativ war damit widerlegt und die staatliche Schutzpflicht offenkundig, aber die Frankfurter Polizei schützt mich weiterhin nicht: Weil sie an den Menschenversuchen mit Infraschall-Waffen beweisbar beteiligt ist, die in einem Rechtsstaat nachträglich nicht begründbar sind. Das hat zur Folge, dass sie, wie auch andere staatliche Institutionen, mit Gewalt am widerlegten Vertuschungsnarrativ festzuhalten versuchen. Am 16.07.2026 verschleppte mich die Polizei unter einem offensichtlichen Vorwand sogar in die Psychiatrie der Frankfurter Universitätsklinik. Dabei würde nur die Trockenlegung des kriminellen Netzwerks unter staatlichem Schutz einen Weg aus dem Dickicht der Menschenversuche weisen. Dass ich als Opfer keinen staatlichen Schutz erlangen kann, sondern bedroht werde, deutet auch auf meine individuelle grundgesetzwidrige Entrechtung.

Die strukturierten Menschenversuche finden in Wohnungen statt, die mit Billigung der Vermieter vom kriminellen Netzwerk als Labore genutzt werden. Um den Menschenversuchen zu entgehen, bin ich seit 2014 sieben Mal umgezogen. Aber die Versuchsanordnung folgte mir in jede neue Wohnung, mehrmals mit zeitlicher Verzögerung. Dank meiner offenkundigen Chippung bin ich seit etwa 2019 außerdem überall auffindbar und seither auch außerhalb meiner jeweiligen Wohnung rund um die Uhr und an jedem Ort angreifbar.

2020 erhob ich meine erste Klage vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht zur Erlangung von staatlichem Schutz, die ohne Not ans Wiesbadener Verwaltungsgericht verwiesen wurde. 2021 erhob ich meine erste Untätigkeitsklage vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht, die ich zurückziehen musste, als ich 2023 meine damalige Wohnung wegen meiner Selbsthilfe-Maßnahmen mittels Gegenschall verlor. 2024 erhob ich meine zweite Untätigkeitsklage zur Erlangung von staatlichem Schutz in der neuen Wohnung, die zunächst verschleppt, im Februar 2026 aber überraschend doch behandelt wurde.

Dem Urteil zufolge wird mir staatlicher Schutz vor Gewalt mit Infraschall-Waffen einfach verweigert: Ein Urteil, das ich wegen seiner Grundgesetzwidrigkeit für einen weiteren Hinweis auf meine staatliche Entrechtung halte. Auf eine Absprache auf kommunaler Ebene deutet, dass mein Vermieter ABG Frankfurt Holding kurz danach meine Wohnung kündigte, weil ich mich auch hier mittels Gegenschall wehre, und kurz danach auch die Räumungsklage anstrengte. Falls der stattgegeben wird: Werde ich dann Selbstmord begehen müssen, da staatlicher Schutz nicht mehr zu erwarten steht und ich in einer neuen Wohnung der Fortsetzung der Menschenversuche hilflos ausgeliefert wäre?

Erzwungene medizinische Versuche an vulnerablen Menschen waren in der Nazi-Zeit legal. Dass sie im heutigen Deutschland wieder stattfinden, ist in Anbetracht der nicht ausreichend aufgearbeiteten deutschen Gewaltgeschichte im 20. Jahrhundert nicht völlig überraschend. Aus „nie wieder!“ ist ein „schon wieder!“ geworden, eine Bedrohung für Andere in Deutschland, zu denen ich gehöre: Indisch-pakistanischer Vater, deutsche Mutter, linke Feministin, Jahrgang 1952, altersarm. Dabei entstamme ich einer bürgerlichen, wenngleich dysfunktionalen Familie, habe studiert, und mich aus eigener Kraft ganz gut durchs Leben gebracht. Daraus folgt, dass jede:r aus der vielfältigen Gruppe der Anderen viktimisiert werden kann. Aber nicht nur wir Anderen sind bedroht, sondern die meisten von uns, denn die Verweigerung staatlichen Schutzes vor Energie-Waffen ist eine ideale Voraussetzung für die Errichtung eines autoritären Terror-Staates. Ich gehe bei den Menschenversuchen von einer Verbindung zum institutionellen Rechtsextremismus aus, schon weil die Frankfurter Polizei daran beteiligt ist.

Da wir theoretisch aber noch in einem demokratischen Rechtsstaat leben, bleibt mir auch noch Freiraum zu Gegenwehr: 2018 veröffentlichte ich die Broschüre „Vibrierende Wohnungen“, damals in der Annahme, die Infraschall-Gewalt bezwecke die Vertreibung aus günstigem Wohnraum. Im September 2022 folgte die Erstfassung von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität Teil I“ in gedruckter Form, die ich bis 2023 als PDF weiterentwickelte. Teil II dieser Reihe konnte ich im September 2024 zuletzt aktualisieren, trotz aller Widerstände, denn meine digitalen Endgeräte und mein Internetzugang wurden ab Anfang 2024 verstärkt überwacht und behindert. Deswegen entwickelte ich die Themen des vorliegenden Teils III als einzelne Posts weiter, und bündelte sie erst im Februar 2026 in einem PDF, als meine zweite Untätigkeitsklage abgewiesen wurde.

Im Text von Teil III von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“ verweise ich auf meine drei früheren Publikationen: „Vibrierende Wohnungen“, sowie auf Teil I und Teil II von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“, die über das Menü der Websites infraschall-waffen.de oder kolonialwaren-ffm.de als PDFs heruntergeladen werden können. Die zahlreichen Verweise in Klammern belegen, dass ich viel von dem, was in Teil III verhandelt wird, schon in vorhergehenden Veröffentlichungen vorgetragen habe, darunter ausgewachsene Skandale. Dass sie ignoriert wurden, verweist ebenfalls auf die staatliche Beteiligung an den Menschenversuchen.

Die Broschüren und die PDF-Ausgaben können in der Deutschen Nationalbibliothek eingesehen werden. Ich habe auch viele der vorläufigen Fassungen da eingereicht, um den jeweiligen Stand zu sichern, nicht, weil das Thema erschöpft ist, das ist es wohl noch lange nicht. Die aktuellsten PDFs sind jedenfalls auf meinen Websites zu finden. Meine digitalisierten Tagebücher, auf denen meine Publikationen basieren, werden im Deutschen Tagebucharchiv aufbewahrt.

  1. August 2026