Infraschallwaffen Frankfurt

Die Frankfurter Polizei und die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen

Der Schutz der Bevölkerung vor Waffengewalt gehört zu den Kernaufgaben der Polizei, aber die Frankfurter Polizei ist nach meinen Erfahrungen an den Menschenversuchen mit Infraschall-Waffen beteiligt. Das ergibt sich schon daraus, dass sie sich immer noch weigert, mich zu schützen.

Im Gegenteil: 2021 ließ sie eine Messung von Infraschall und Mikrowellen in ihrer Waffenform in meiner damaligen Wohnung durch das Umweltamt Frankfurt vortäuschen, das dafür weder ausgerüstet noch qualifiziert ist: Zur Verhinderung meiner Klage und sachgemäßen Messungen (Teil I, S. 44f). Da ich Klage erhob, verfasste die Polizeidirektion Mitte am 25.08.2022 einen wahrheitswidrigen Ermittlungsbericht für das Betreuungsgericht, mit dem ich gemäß dem Vertuschungsnarrativ psychopathologisiert werden sollte (Teil II, S. 37). Am 24.06.2023 ließ die Polizei meine letzte Wohnung aufbrechen, als ich verreist war (Teil I, S. 47f).

Die Polizei hat sogar Einfluss auf die Arbeit des Verwaltungsgerichts, wie sich am Verhalten des Polizisten J. erweist, der dort den Eingang kontrolliert, auch den Posteingang (Teil I, S. 56), und der mich an der  Einsicht in die Akten meiner beiden Untätigkeitsklagen zu hindern versuchte (Teil III, Kapitel Frankfurter Gerichte).

Dass die Frankfurter Polizei das Vertuschungsnarrativ immer noch aufruft, wonach Opfer der Menschenversuche verrückt sind, belegt ihre Beteiligung an den Menschenversuchen besonders eindrücklich. Am 16.07.2026 mittags verschleppte sie mich in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie der Universitätsklinik Frankfurt. Ich war gerade heim gekommen, war also abgepasst worden, und machte die Tür auf, als der Spion, der zugehalten worden war, die Sicht auf drei Polizist:innen freigab. Sie kämen von 8. Polizeirevier und hätten einen Anruf erhalten, dass ich im Internet meinen Selbstmord ankündigen würde. Ich bestritt das und wollte auch nicht mit in die Psychiatrie der Universitätsklinik. Darauf drohte einer der Polizisten mit Zwang und ließ mir auch kaum Zeit mich wieder anzuziehen. In der Psychiatrie ließ ich mich arglos ausfragen, sollte vier Wochen „zur Beobachtung“ dableiben, und wurde einige Stunden später von einem Richter des Amtsgerichts wieder freigelassen (Teil III, Kapitel Psychiatrie).

Da meine Verschleppung in die Psychiatrie ein Akt von Polizei-Willkür war, beschwerte ich mich beim Hessischen Innenministerium, das die Dienstaufsicht über die Frankfurter Polizei hat. Meine Beschwerde wurde nicht zum Anlass genommen, das Verhalten der drei Polizist:innen zu hinterfragen, sondern per Mail vom 31.07.2026 von der „Feedbackstelle“ des Frankfurter Polizeipräsidums postwendend zurückgewiesen, verbunden mit einer Schuldumkehr: „Aufgrund der von Ihnen öffentlich geposteten Äußerungen hinsichtlich möglicher Suizidabsichten im Kontext einer gegen Sie erwirkten Räumungsklage sowie Ihrem persönlichen Verhalten gegenüber den eingesetzten Bediensteten erschien die Vorstellung bei einem Arzt unumgänglich.“

Ich hatte aber keine „Suizidabsichten“ gepostet. Ich weise seit Februar 2026 im Internet darauf hin, dass ich wegen der inzwischen stattgegebenen Räumungsklage der ABG Frankfurt Holding (Teil III, Kapitel ABG) in den Selbstmord gedrängt werde, wenn ich nicht bereit bin, mich in einer nächsten Wohnung in die Folter der Menschenversuche zu fügen. Eigentlich ist es Aufgabe der Polizei, mich davor zu schützen. Das „persönliche Verhalten“ wurde nicht weiter erklärt, sondern bloß als Drohung in den Raum gestellt: Im Zweifel wären es drei gegen eine.

Am 12.09.2026 fand ich eine Rechnung des Arbeiter-Samariter-Bundes über 876 Euro im Briefkasten, ausgestellt am 07.09.2026, für eine „Notfallversorgung“ am 16.07.2026, die es nicht gegeben hatte. Ich war im Krankenwagen in die Psychiatrie gefahren worden, weil die Polizisten, die meine angeblichen Selbstmordabsichten angeblich überprüfen lassen wollten, mich in ihrem Fahrzeug nicht mitnehmen wollten.

Am 07.09.2026, Datum der Rechnung des Arbeiter-Samariter-Bundes, wurde der Strom in meiner Wohnung zum achten Mal gesperrt und das Schloss der Wohnungstür zum zweiten Mal zerstört (Teil III, Kapitel Tatort: Einschüchterung, Kapitel ABG). Ich stellte am 07.09.2026 Strafanzeige bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft wegen Stromsperre und Schlosszerstörung: Keine Antwort.

Stand: 12.10.2026

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Dieser Post ist ein Auszug aus Teil III von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“. Die Hinweise in Klammern beziehen sich auch auf die vorhergehenden Veröffentlichungen Teil I und II. Alle drei Veröffentlichungen sind als PDF über das Menü herunterladbar.