Infraschallwaffen Frankfurt

Das staatliche Vertuschungsnarrativ

Da Infraschall- und Mikrowellen-Waffen bereits 2003 im Bundes-Waffengesetz registriert wurden, ist das Vertuschungsnarrativ eine bewusste staatliche Konstruktion zur Verschleierung der Menschenversuche mit diesen Waffen. Dieses Narrativ muss viele Jahre lang gut funktionert haben, wie den Reaktionen von Menschen zu entnehmen ist, die offenkundig dem kriminellen Netzwerk angehören und sich auf die Mithilfe von Polizisten, Mediziner:innen, Gerichten immer verlassen hatten.

Kern des Vertuschungsnarrativs ist die Unterstellung, Opfer der Menschenversuche litten an einem psychischen oder physischen Privatproblem, das nicht in die staatliche Zuständigkeit falle. Diese Unterstellung fußt auf der Leugnung der Existenz von Infraschall- und Mikrowellen-Waffen. Als Ursache für die Beschwerden der Opfer werden legale technische Anlagen und Geräte angeführt, die unter das Immissionsschutzgesetz des Umweltministeriums fallen: Obwohl Waffen dem Waffengesetz unterfallen, u.a. weil technische Anlagen in der Regel im Dauerbetrieb laufen und dabei einen steten und mäßigen Ausstoß an Energie produzieren, während Energie-Waffen punktuell einen meist hohen Energieausstoß verursachen. Wenn diese Themenverschiebung nicht gelingt, werden Opfer mit einer Betreuung als Vorstufe einer Psychiatrisierung bedroht, um sie zu entmündigen. Reinhard Munzert, der ab 2002 Menschenversuche mit Mikrowellen-Waffen angeprangert hatte, war in die Psychiatrie verschoben worden (Teil I, S. 152f), was zeigt, dass der Missbrauch des Betreuungsrechts zum Bauplan der Menschenversuche gehört.

Energie-Waffen waren 2014, dem Jahr meiner manifesten Viktimisierung, nur Eingeweihten bekannt: Ich hatte noch nie davon gehört. 2016 gingen die Havanna-Syndrom-Angriffe auf US-Botschaftsangehörige durch die Presse. 2020 erfuhr ich von der Registrierung von Infraschall- und Mikrowellen-Waffen im Bundes-Waffengesetz und veröffentlichte das auf meinen Websites (Teil I, S. 27ff). Damit war das Vertuschungsnarrativ widerlegt, wird aber noch immer von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten benutzt. Meine Strafanzeigen und Klagen seit 2014, seit 2020 mit Wissen um die Existenz von Infraschall- und Mikrowellen-Waffen, haben bis heute nicht zur Beendigung der Menschenversuche an mir geführt, obwohl möglich ist, was ich anzeige und beklage. Energie-Waffen existieren, der kriminelle Missbrauch ist möglich, das Vertuschungsnarrativ ist als Lüge aufgedeckt, der staatliche Schutz vor krimineller Gewalt mit diesen Waffen bleibt trotzdem ausgesetzt.

Die Amtsanwaltschaft machte sich über meine Anzeigen bei der Polizei lustig (Teil I, S. 43). Das 5. Polizeirevier fragte, ob ich gegen elektrische Alltagsgeräte hypersensibel sei (Teil I, S. 42). Der Harheimer Schutzmann beharrte bei seinem Besuch darauf, dass ich verrückt sei, anstatt die Schäden in der Wohnung zu begutachten (Teil I, S. 43). Die Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen mit formelhaften Begründungen ab, stellt sie kurz nach Aufnahme wieder ein, oder antwortet erst gar nicht (Teil I, S. 50f).

Bei meiner ersten Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht bemühte Richterin M. Haushaltsgeräte und nahm Kontakt mit dem Betreuungsgericht auf, obwohl ich wegen Waffenmissbrauchs geklagt hatte (Teil I, S. 57f). Anlässlich meiner zweiten Untätigkeitsklage (AZ 5 K 3930/23.F) ließ mich Richter K. wissen, dass ich keinen Schutz von der Stadt Frankfurt zu beanspruchen hätte (Teil II, S. 33). Richter F. am Betreuungsgericht/Amtsgericht leitete ein Betreuungsverfahren gegen mich ein, obwohl meine erste Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht zur Erlangung von staatlichem Schutz vor Waffengewalt anhängig war (Teil I, S. 59ff). Richterin Z. am Amtsgericht gab der Räumungsklage meines damaligen Vermieters, dem DRK Frankfurt, wegen meiner Selbsthilfemaßnahmen (Teil I, S. 129f) statt und begründete das mit dem Verweis auf das Immissionsschutzgesetz, obwohl ihr bekannt war, dass der mangelnde Schutz vor Waffengewalt mich zu Selbsthilfemaßnahmen erst gezwungen hatte.

Besonders deutlich ist der Einsatz des Vertuschungsnarrativ zur Abwehr von Schutzansprüchen im Falle des Umweltamt-Mitarbeiters Matthias M.. Er hatte meine Messaufforderung erst abgelehnt, und zwar mit Rückgriff auf das Vertuschungsnarrativ (Teil I, S. 53). Danach machte er trotzdem eine unangekündigte Messung im Auftrag der Polizei (Teil I, S. 54), ohne geeignete Geräte dazu zu verwenden, um meine damals erst angedrohte Untätigkeitsklage und eine sachgerechte Messung zu verhindern. Der Bericht über diese vorgetäuschte Messung, den ich erst bei einer Akteneinsicht sah, rekurriert wieder auf dem Vertuschungsnarrativ, u.a. mit der erfundenen Behauptung, ich hätte mich über Mikrowellengeräte in Nachbarwohnungen beklagt, obwohl ich Klage wegen Waffengewalt erheben wollte (Teil I, S. 55).

Ich klagte zweimal vergeblich gegen diesen Umweltamt-Mitarbeiter wegen der vorgetäuschten Messung und des gefälschten Messberichts, und auch meine vierte Strafanzeige vom 28.10.2024 wurde abgewehrt, obwohl zu diesem Zeitpunkt bei der Staatsanwaltschaft bekannt war, dass das Vertuschungsnarrativ nicht mehr galt, spätestens aufgrund meiner Anzeigen. Mit Schreiben vom 03.12.2024 lehnte Staatsanwältin S. Ermittlungen mit Bezug auf das Immissionsschutzgesetz ab. Die Messung des Umweltamt-Mitarbeiters habe ergeben, „…dass die Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm für Geräusche von technischen Anlagen sicher eingehalten wurden…“. Und: Mein Vortrag sei „unsubstantiiert“, ein Vorwurf, der mir bei jeder Zurückweisung gemacht wird, eine Art langer Nase: Wo sind die Beweise?! Die Menschenversuche werden auch deswegen so offen durchgeführt, weil sie nur durch staatlich beauftragte Messungen bewiesen werden können.

Ein ähnlicher Fall von Falschbeurkundung im Amt zwecks Verschleierung der Menschenversuche wie bei dem Umweltamt-Mitarbeiter liegt mit dem Ermittlungsbericht der Polizeioberkommissarin Sibel E.  vor (Teil II, S. 37), in dem mir wieder ein „psychischer Zustand“ angedichtet wurde. Dieser Bericht entstand erst, nachdem die Polizei mit der vorgetäuschten Messung die Klageerhebung nicht hatte verhindern können, und auch diesen Bericht entdeckte ich erst bei einer Akteneinsicht. Die Polizeioberkommissarin zitiert darin die wahrheitswidrige Aussage des Harheimer Schutzmanns, ich sei „aufgrund des psychischen Zustandes einem Gespräch nicht zugänglich“ gewesen. Angeführt wird auch meine angebliche „wirre Mitteilung“ über meine vibrierende Wohnung, Titel meiner 2018 veröffentlichten Broschüre. Auffällig ist das Fehlen des Wortes Infraschall im Ermittlungsbericht, gar in der Kombination mit Waffen. Ich zeigte die Polizeioberkommissarin bei der Staatsanwaltschaft an und wandte mich auch wieder ans Hessische Justizministerium. Darauf teilte mir Staatsanwältin S. mit Schreiben vom 12.02.2025 prompt mit, dass Ermittlungen eingestellt worden seien, weil der Ermittlungsbericht keine öffentliche Urkunde sei, und die Aussage des Schutzmanns „nicht unwahr“, womit sie nahelegt, dass ich verrückt sei. Die Erwähnung von Infraschall-Waffen wird auch hier sorgsam vermieden.

Am 25.08.2025 zeigte ich Richterin M. und Richter K. am Verwaltungsgericht und Richter F. und Richterin Z. am Amtsgericht bei der Generalstaatsanwaltschaft wegen der Anwendung des Vertuschungsnarrativs zur Verschleierung der Menschenversuche mit Infraschall-Waffen an. Meine Anzeigen wurden wieder an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Darauf erfragte mit Schreiben vom 14.10.2025 Richter O. die Erlaubnis zur Einsicht in die Betreuungsakte. Aber mit dieser Anfrage wurde Tätigkeit nur vorgetäuscht. Am 14.01.2026 fragte ich nach dem Stand der Ermittlungen und bekam prompt die Nachricht, datiert auf den 12.01.2026, Poststempel vom 20.01.26, dass die Einleitung von Ermittlungen wegen fehlenden „Sachvortrags“ abgelehnt werde. Dass die angezeigten Richter:innen das Immissionsschutzgesetz zur Beurteilung von waffenrechtlichen Vergehen angewandt hatten, wie in meinen Strafanzeigen beschrieben, wird ignoriert. Stattdessen eine Belehrung: „Die Anzeigenerstatterin wird sich damit abfinden müssen, dass nicht jede ihr unliebsame Entscheidung eine strafbare Rechtsbeugung oder eine andere Straftat darstellt.“ Sind Entscheidungen auf Basis einer bewusst falsch gewählten Gesetzesgrundlage zur Verschleierung von Menschenversuchen mit Infraschall-Waffen keine Rechtsbeugung? Die Wörtchen Infraschall oder Infraschall-Waffen fehlen auch hier.

Das staatliche Vertuschungsnarrativ als Lügengebäude zur Vertuschung von Menschenversuchen wird jedoch nicht nur von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten genutzt, sondern auch von Vermietern, und sogar von Mieterschutzvereinen (Teil I, S. 40f, Teil II, S. 29f), denn Wohnungen sind die Tatorte der Menschenversuche mit Infraschall- und Mikrowellen-Waffen.

Der Grund für die Langlebigkeit des Vertuschungsnarrativs in Hessen muss im Innenministerium zu suchen sein, das für Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienst zuständig ist. Der Auskunft aus dem Waffenrechtsreferat des Hessischen Innenministeriums nach gibt es keine Vorkehrungen, die Bevölkerung vor dem waffenförmigen Missbrauch von Infraschall und Mikrowellen zu schützen und das soll auch so bleiben, wie dem Text der „Unterrichtung Sach- und Rechtslage“ vom 19.06.2020 als Reaktion auf Anfragen und meine Petition zu entnehmen ist (Teil I, S. 30f):

„Aus waffenrechtlicher Sicht gewährleistet das geltende Waffenrecht durch das strafbewehrte Verbot mit Gegenständen umzugehen, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z.B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit tragen, hinreichend den von Ihnen begehrten Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor dem waffenförmigen Missbrauch der technisch erzeugten Umweltfaktoren tieffrequenter Schall-/Infraschall und Mikrowellen / elektromagnetische Felder (EMF). Eine Regelungslücke besteht insoweit nicht. Erkenntnisse darüber, ob und ggf. in welchem Umfang in Ermangelung geeigneter Messverfahren sowie entsprechender behördlicher Zuständigkeiten für deren Durchführung ein verbotener Umgang oder waffenähnlicher Missbrauch nicht feststellbar und nachweisbar ist und daher der intendierte gesetzliche Schutz leerläuft, liegen dem HMdIS nicht vor.“

Das Hessische Ministerium des Inneren und des Sports (HMdIS) behauptet hier wahrheitswidrig, der Schutz der Bevölkerung vor Gewalt mit Infraschall- und Mikrowellen-Waffen sei gewährleistet. Gibt aber gleichzeitig zu, keine Möglichkeiten zu haben, den Missbrauch dieser Waffen festzustellen. Woraus folgt, dass die Menschenversuche mit diesen Waffen bewusst geschützt werden.

Auf meine Beschwerde bei der damaligen Justiz-Ministerin Kühne-Hörmann beharrte der Leiter der Rechtsabteilung Wilhelm Kanther, Sohn von Manfred Kanther, Bundes-Innenminister von 1993 bis 1998, „per elektronischer Post“ vom 23.09.2020 darauf, dass es keine Regelungslücke bei Infraschall- und Mikrowellen-Waffen gebe, und ließ mir eine Studie des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages über die Auswirkungen von Infraschall auf Mensch und Tier von 2019 zukommen: Ein Versuch, vom Thema Waffen auf das Thema Umwelt zu wechseln, entsprechend dem Vertuschungsnarrativ. Im Juni 2021 stellte das Verwaltungsgericht in Wiesbaden fest: Auch Alltagsgegenstände, die dem Immissionsschutzgesetz unterfallen würden, können als Waffen angesehen werden, wenn sie in Schädigungsabsicht gegen Menschen gerichtet werden (Teil I, S. 52f, Teil II, S. 31). Leider ohne Konsequenzen für das Vertuschungsnarrativ., das immer noch gilt. Ich vermute eine Verbindung zur praktisch kostenfreien Lizensierung der Überwachungssoftware Gotham/Hessendata von Palantir, die in Frankfurt pilotiert wird (Teil II, S. 43f).

Dass die Menschenversuche mit Energie-Waffen auf Bundesebene angelegt wurden, ist schon durch die fehlende Grenzwertsetzung für Infraschall und Mikrowellen in ihrer Waffenform belegt. Reaktionen von Abgeordneten des Bundestages (Teil II, S. 51) und des Petitionsausschusses des Bundestages (Teil I, S. 34f) deuten auf billigende Mitwisserschaft. Die (anfängliche) Weigerung der Deutschen Rentenversicherung, mir die Grundrentenzeiten durchzugeben (Teil II, S. 18), lässt meine Markierung als „Targeted Individual“ auf Behördenebene vermuten und unterstellte meine Entmündigung, auch das ein Rückgriff auf das Vertuschungsnarrativ.

Aktualisiert 21.02.2026

Die im Text erwähnten Veröffentlichungen (Vibrierende Wohnungen / Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität Teil I und Teil II), sind über die Menüleiste herunterladbar.