Infraschallwaffen Frankfurt

Staatliche Rahmenbedingungen der Menschenversuche

Eigentlich sollte ein Staat seine Menschen vor erzwungenen Menschenversuchen schützen. Aber der deutsche Staat schützt die Menschenversuche mit Energie-Waffen. Im Land des „nie wieder!“ wirft das viele Fragen auf.

Infraschall ist eine besonders vielseitig verwendbare Energieart, richtiges Teufelszeug. Das ist schon dem Artikel zu entnehmen, der am 2. Februar 1968 in der Wochenzeitschrift Die Zeit erschien: „Neue Waffe: Infraschall? Merkwürdige Experimente des Professors Gavreau“. Schon damals wurden alle Besonderheiten von Infraschall benannt: Die Unhörbarkeit für Menschen. Die Unaufhaltbarkeit durch Gegenstände, etwa Wände. Hertz und Dezibel. Die Resonanzfrequenz, mit der Geräte manipuliert und Gebäude zum Einsturz gebracht werden können, und mit der alle menschlichen Organe angefasst werden können, bei Bedarf bis zum Tod. Die Auswirkungen auf Menschen: Seekrankheit, Übelkeit, das Erzittern von Brust und Bauchraum, Trübung der Sehkraft, Schrecken und Panik.

Infraschall- und Mikrowellen-Waffen wurden 2003, in der Regierungszeit Schröder/Fischer, im Bundes-Waffengesetz des Bundes-Innenministeriums rechtskräftig erfasst. Aber es wurden keine Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung vor Missbrauch dieser Waffen getroffen. Insbes. wurden keine Grenzwerte für Infraschall und Mikrowellen in ihrer Waffenform gesetzt (Teil I, S. 27ff), obwohl damals bekannt gewesen sein muss, wie gefährlich gerade Infraschall-Waffen sind, wenn ihr Potential bereits 1968 in einer öffentlichen Zeitschrift beschrieben werden konnte. Die Existenz dieser Waffen wurde öffentlich totgeschwiegen. Menschenversuche mit Energie-Waffen gab es nach meinen Erlebnissen aber bereits vor 2003 (Teil II, S. 19).

Zur Erforschung der Wirkungsweise von Waffen, die mit gerichteter Energie operieren, sind Menschenversuche offenbar notwendig. Einem Bericht in The Guardian vom 2. Februar 2022 zufolge wurden solche Menschenversuche mit „pulsed energy devices“ in den USA aus ethischen Gründen eingestellt:  „Engineers who had been working on a potential weapon for the US marines two decades ago, known as Medusa, said that one of the reasons it was discontinued was that it was ethically impossible to conduct human tests on the prototype.“ (The Guardian, 02.02.2022, Havana Syndrome could be caused by pulsed energy devices – US expert report / https://www.theguardian.com/us-news/2022/feb/02/havana-syndrome-concealable-devices-cia-report)

„Two decades ago“, also um 2002, ist der Zeitpunkt, ab dem Dr. Reinhard Munzert aus Erlangen Menschenversuche mit Mikrowellen in Deutschland anzuprangern beginnt (Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität, Teil I, S. 148ff, S. 152f). Im Guardian-Artikel geht es um Mikrowellen- und Ultraschall-Waffen, obwohl zugleich darauf hingewiesen wird, dass Ultraschall nicht waffentauglich ist: “ultrasound propagates poorly through air and building materials”. Das ist bei Infraschall grundlegend anders, wie dem 2007 vorgelegten Bericht des Robert-Koch-Instituts „Infraschall und tieffrequenter Schall – ein Thema für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Deutschland?

bezüglich der Wirkungen auf den menschlichen Körper zu entnehmen ist. Ultrasound bzw. Ultraschall könnte also der Codename für Infrasound bzw. Infraschall gewesen sein, der erst seit einigen Jahren auch öffentlich als Munitionierung für Waffen diskutiert wird.

Infraschall-Waffen werden gegenwärtig noch beforscht, wie einem Bericht vom 27. Mai 2024 auf der Website des US-Militärs militarysphere.com zu entnehmen ist: „Unveiling the Power of Sonic Weapon Technology“: „Sonic Weapon Technology represents a formidable force that transcends conventional boundaries, offering a glimpse into the future of warfare and security paradigms. As we delve into the depths of this groundbreaking technology, we unravel the multifaceted tapestry of Sonic Waves in Weaponry, exploring the mechanisms, effects, and ethical considerations that underpin the utilization of sound as a weapon of choice in contemporary military operations and defense mechanisms“. (militarysphere.com, Suchfunktion: „Unveiling the Power of Sonic Weapon Technology)

Im heutigen Deutschland verstoßen Menschenversuche gegen das Grundgesetz. Ermöglicht werden sie dennoch, und zwar durch das staatliche Vertuschungsnarrativ, mit dem die Existenz von Infraschall- und Mikrowellen-Waffen verleugnet wird, und mit der konsequenten Verweigerung von staatlicher Hilfe, insbes. durch Untätigkeit der Polizei (Teil I, S. 41ff, Teil II, S. 36ff), durch verweigerte Messungen in den Wohnungen von Betroffenen (Teil I, S. 53ff), durch Fehlverweis von Betroffenen an das Umweltministerium (Teil I, S. 17), durch Missbrauch des Betreuungsrechts (Teil I, S. 59ff), um Opfer mundtot zu machen, durch Missbrauch des Mietrechts (Teil I, S. 65f), um sie zur Duldung der Menschenversuche zu zwingen, und durch Überwachungs- und Einschüchterungsaktivitäten, wie sie der Stasi nachgesagt werden, ermöglicht durch Hilfsmittel und Personal, die nur Geheimdiensten und dem Staatsschutz der Polizei zugänglich sind.

Geschützt werden die Menschenversuche auch dadurch, dass Betroffene keine rechtliche Vertretung finden, weil Anwält:innen Mandate nicht annehmen müssen, schon gar, wenn sie organisierte Staatskriminalität zum Gegenstand haben (Teil II, S. 28ff). Folglich ist die Überweisung meiner Klagen ans Landgericht oder den Verwaltungsgerichtshof eine zuverlässige Methode, sie niederzuschlagen, da ich mich hier durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen muss. Mit all diesen Maßnahmen werden die Opfer der Menschenversuche systematisch ihrer grundgesetzlichen Rechte beraubt, wie Opfer von Menschenversuchen in der Nazi-Zeit.

Als Menschenversuche bekannt wurden, ausgerechnet in Deutschland, hätten bei Staat und Politik Alarmsirenen aufheulen müssen, und ich bin nicht die erste, die sie anprangert. Aber die Menschenversuche gehen weiter, denn die Regelungslücke bei Energie-Waffen ist noch immer nicht geschlossen worden, die Polizei noch immer nicht angewiesen, ihrer Schutzpflicht nachzukommen, die Gerichte, Recht zu sprechen. Sollen die Opfer der Menschenversuche weiterhin ermordet, in den Selbstmord getrieben oder anderswie zum Schweigen gebracht werden – obwohl das Vertuschungsnarrativ endgültig widerlegt ist?

Besonders unverständlich ist, dass sich der deutsche Staat an der Entwicklung einer Waffe beteiligt, die sowohl Individuen wie auch Gruppen unerkannt anpeilen kann, was Meuchelmorde leicht macht, und vor der es meines Wissens keinen privaten Schutz gibt oder geben kann, auch nicht für viel Geld.

Aktualisiert 21.02.2026

Die im Text erwähnten Publikationen (Vibrierende Wohnungen, Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität Teil I / Teil II) sind über die Menüleiste als PDFs herunterladbar.