Infraschallwaffen Frankfurt

Tatort Wohnung: Die ABG und die Mainova

Die erzwungenen Menschenversuche mit Infraschall-Waffen finden in Wohnungen statt (Teil I, S. 99ff) und die ABG als größter kommunaler Anbieter von bezahlbarem Wohnraum im Rhein-Main-Gebiet ist für eine Verstrickung quasi prädestiniert. Neu in meiner gegenwärtigen Wohnung ist, dass sowohl die ABG wie auch der kommunale Energieanbieter Mainova die Notlage der Opfer durch willkürliche Zahlungsaufforderungen auszubeuten versuchen. Nicht neu: Die Frankfurter Polizei schützt immer noch die Täter:innen, nicht die Opfer.

Als ich zwischen 2016 und 2019 in der ABG-Seniorenwohnanlage im Frankfurter Ostend lebte, hatte ich bereits Infraschall-Angriffe gemeldet, aber da zu diesem Zeitpunkt die Existenz von Infraschall-Waffen noch nicht öffentlich bekannt war, bekam ich Besuch von einem Sozialbetreuer (Teil I, S. 103). Als 2022 meine Senioren-Sozialwohnung in der DRK-Siedlungsgemeinschaft gekündigt wurde, bewarb ich mich beim Frankfurter Wohnungsamt um eine neue, mit Hinweis auf meine noch anhängige Klage beim Verwaltungsgericht zur Erlangung von staatlichem Schutz vor Waffengewalt, deren Ausgang ich abwarten müsse, weil sonst eine Fortsetzung der Menschenversuche in der neuen Wohnung zu erwarten war. Dennoch erhielt ich kurz danach ein Wohnungsangebot von der ABG, das ich mit Schreiben vom 08.03.2023 ablehnte. Als das Amtsgericht der Räumungsklage des DRK wider Erwarten stattgab (Teil I, S. 65f), war ich allerdings froh über das kurzfristige Angebot einer weiteren ABG-Wohnung, die ich angesichts der drohenden Wohnungslosigkeit auch annehmen musste. So bekam ich zwar ein neues Dach über dem Kopf, wurde aber offenkundig bewusst in eine für Menschenversuche präparierte Wohnung einquartiert, in der mir weiterhin ein menschenwürdiges Leben verwehrt wird, jetzt unter verschärften Bedingungen. Meine gegenwärtige Wohnung befindet sich erstmals in einer Sandwich-Position zwischen einer Täter-Wohnung über meiner und einer unter meiner. Sie hatte mindestens ein Jahr lang leergestanden, war also einer speziellen Sorte Mieter:in vorbehalten, eine Belegungspraxis, die der in der DRK-Siedlungsgemeinschaft gleicht (Teil I, S. 123f). Wie in der DRK-Siedlungsgemeinschaft stehen auch hier Wohnungen leer, bzw. sind nur phasenweise bewohnt (Teil II, S. 6f): In der 4. Etage werden nach meiner Beobachtung gegenwärtig höchstens zwei der sechs Wohnungen dauerhaft von den Leuten bewohnt, deren Name an der Tür steht, eine davon ist meine. Bis etwa Anfang 2024 traf ich regelmäßig noch zwei weitere Frauen auf dem Flur, die aber kurz nacheinander in Pflegeheime verlegt wurden, Luise dG gegen ihren Willen, sie hatte wahrscheinlich zu den Opfern gehört (Teil II, S. 3). Vor vielen der Wohnungen liegen auch keine Fußmatten, und einige der Wohnungstüren sind mit Türspionen ausgerüstet, die Überwachungskameras gleichen. Mein Türspion ermöglicht höchstens eine Ahnung davon, wer davor steht.

Die Teilzeit-Bewohner:innen in den drei Häusern sind meiner Ansicht nach zu den Täter:innen zu rechnen: Selten bis nie vor Ort (Teil II, S. 6f). Wenn sie sich blicken lassen, dann, um Normalität vorzutäuschen oder Botschaften loszuwerden. Gelegentlich gibt es auch Bezüge zu meiner Arbeit an diesem Text, der offenkundig abgefischt wird (Teil II, S. 6f), zur Zeit erkennbar an einer Datei mit der Endung .idlk auf meinem Rechner. Kollaborateure sind dauerhaft stationiert: Einer, Anhänger des widerlegten Vertuschungsnarrativs, machte gleich anfangs klar, dass Menschenversuche in der Seniorenwohnanlage normales Geschäft sind (Teil II, S. 9f). Am 23.06.2025 fiel im Haus der Strom aus, worauf sich die spärliche Bewohnerschaft im Treppenhaus versammelte. Bei dieser Gelegenheit bekam ich Nachbarn R. aus der 2. Etage erstmals zu Gesicht, seiner Selbstauskunft nach Elektriker, der viel Geld in seinen PC investiert habe. Nachbar K. aus der 3. Etage erzählte vom Chaos bei der Mainova, worauf wenige Tage später Post von der Mainova im Briefkasten lag. Marika H. aus dem Nachbarhaus war sonderbarerweise auch vor Ort, ihrer Selbstauskunft nach Pflegerin im Pflegeheim am Hühnerweg, in das Louise dG. verlegt worden war, die inzwischen halb gelähmt sei.

Einschüchterungsversuche und Überwachungsmaßnahmen sind ein starkes Indiz für Menschenversuche (Teil II, S. 11ff), denn sie sind rechtswidrig und machen nur Sinn, wenn ein absoluter Tabubruch wie Menschenversuche in Deutschland zu verschleiern sind. Das erste derartige Vorkommnis war der anlasslose, aber auffallend bösartige Beschwerdebrief der Nachbar:innen an meinen damaligen Vermieter, den Beamten-Wohnungsverein (Vibrierenden Wohnungen, S. 10). 2013 war mir nicht bewusst, dass ich Opfer von Menschenversuchen mit Infraschall-Waffen geworden war, ich hatte auch noch nie von Infraschall-Waffen gehört. Erst Jahre später verstand ich die Unterstellung im Beschwerdebrief, ich würde mit Hörschall-Gegenmaßnahmen operieren, und die Drohung des Geschäftsführers Martin Neckel, Protokolle führen zu lassen (Vibrierende Wohnungen, S. 8ff). Der Beschwerdebrief belegt das Protokollführen als Methode, die so zuverlässig wirkt, dass sie auch angewandt werden kann, wenn dazu kein Anlass besteht, was 2013 bei mir der Fall war. Und macht deutlich, dass Menschenversuche mit Infraschall-Waffen schon vor 2013 stattgefunden haben müssen. Die Methode ist einfach: Hörschall-Gegenwehr von Opfern wird getriggert, durch die Täter:innen protokolliert, und vom Vermieter benutzt, mit der Wohnungskündigung zu drohen. Ziel der Methode ist, die Duldung der Menschenversuche zu erzwingen: Planmäßig.

Dass in diesem Haus Menschenversuche stattfinden, ist daran zu erkennen, dass meine Wohnung und das ganze Haus umfassend überwacht werden, etwas, das ich in keinem meiner vorhergehenden Wohnhäuser erlebt habe. In den öffentlichen Räumen weist ein runder Aufkleber sogar darauf hin: Ein rotes Verbotszeichen, dahinter ein Gesicht mit Tarnkappe und blauen Glubschaugen, das ich erst als Kopftuchmädchen gelesen hatte (Teil II, S. 7). Die Täter:innen lassen mich auch wissen, dass sie mich auf dem Schirm haben: Im Mai 2025 wurde beispielsweise in meinem PC-Browser eine Werbung für Yoga-Übungen eingeblendet, die ich jeden Morgen mache, Wissen, das nur einer Überwachungskamera entstammen kann. Anscheinend wird auch mein weggesperrtes Tagebuch mitgelesen, ob mittels Überwachungskamera oder durch Wohnungszutritt. Im Frühjahr 2025 machte ich dort beispielsweise eine Bemerkung über meine neuen „kackbraunen“ Schuhe, worauf kurz später ein brauner Kackhaufen aus Bauschaum auf meinen Balkon auftauchte. Im Juni 2025 verschriftete ich meine Erstaunen über Meisenknödel auf dem Balkon einer EG-Wohnung im Haus nebenan, worauf diese am gleichen Abend verschwanden. Die aus der Wand ragenden Kabelstränge am Knick zwischen Wand und Decke, die möglicherweise aus der Frühzeit der Wohnungsüberwachung stammen, führen wahrscheinlich in eine der beiden bewohnten Wohnungen in der oberen Etage. Aus der Wohnung direkt über meiner, die auf den aus dem Iran stammenden Herrn F. läuft, sind wechselnde Täter:innen gut zu hören. Die Wohnung daneben läuft auf Frau L., die in der Regel zusammen mit einem jüngeren Mann mit optischem Migrationshintergrund auftritt. Die Tür dieser Wohnung ist ebenfalls mit einem Türspion ausgerüstet, der einer Überwachungskamera gleicht.

Auch in der näheren Umgebung des Hauses bin ich ortbar, wie an Infraschall-Symptomen zu erkennen ist, die schwächer werden, wenn ich mich vom Haus entferne. Besonders deutlich wurde die Überwachung, als am 16.09.2025 Roland T. vom Flur der 3. Etage herunterrief, Kommen Sie einmal her!, er wolle mit mir reden, als ich mich dem Haus näherte. Ich hätte mich dem Haus auch aus zwei anderen Richtungen nähern können. Er muss also gewusst haben, wo ich das Haus betreten würde, wofür auch spricht, dass er seine Wohnung verließ, um mit mir vom Flur aus zu kommunizieren. Da er zu den Leuten gehört, die im Haus nur gastieren, ignorierte ich seine Aufforderung. Darauf folgte am 19.09.2025 eine weitere Aufforderung zum Herkommen und Zuhören, wobei dieses Mal einige der in diesem Viertel kursierenden Spione unterwegs postiert worden waren: Der obdachlose (?) Mann mit FR-Zeitungsack saß in der Nähe der Haltestelle auf dem Bürgersteig und tippte in sein Handy, als ich vorbei kam. Frau K. aus dem Nachbarhaus fragte nach einem Radioladen auf der Zeil: Ich kam gerade von Saturn auf der Zeil. Einige Stunden später prustete der schmutzige junge Barfußläufer los, als ich das Haus verließ, erstmals. Die allgegenwärtigen Spione könnten Quelle der Information sein, wo in der Stadt ich mich bewege, oder das Internet, denn ich bin offenbar gechippt worden (Teil II, S. 20f).

Anders als bei allen Wohnungen zuvor wird meine Wohnung hier nahezu täglich nachvollziehbar betreten (Teil II, S. 3). In der Wohnung des Beamten-Wohnungsvereins hatte ich auf Verdacht das Schloss der Wohnungstür austauschen lassen, und das machte ich bei der Wohnung in der DRK-Siedlungsgemeinschaft wieder: Aber Kriminelle sind durch Schlösser offenkundig nicht aufzuhalten. Zudem hat die hiesige Betreuerin des Frankfurter Vereins einen Schlüssel. Kenntlich sind die Hausfriedensbrüche an unabsichtlichen Hinterlassenschaften, beispielsweise verlorene Pailletten, oder auch absichtlichen, beispielsweise Hundekot im Rucksack oder Popel im Handtuch. Ein teuer aussehender Ohrring war eine Weile weg, aber dann wieder da, wahrscheinlich nach Schätzung des Wertes. Im September 2024 wurden mit einer Zange die Nägel an den Türen innerhalb der Wohnung herausgezogenen, Geschirr wurde angefräst, wie schon in der DRK-Siedlungsgemeinschaft, an meiner Küchenschürze wischte sich jemand Kleberreste von den Fingern, jemand schnitt sich gut sichtbar einen Ableger vom Zyperngras ab. Meine Wohnung wird sogar betreten, wenn ich schlafe, denn am 22.11.2024 wachte ich nachts kurz auf, eine riesige Hand vor meinem Gesicht, und am nächsten Morgen war die Wohnungstür nicht abgeschlossen, die ich immer sorgfältig verschließe.

Ab Mitte 2024 begannen die Nachbarn aus den Täter-Wohnungen über und unter meiner an meine Tür zu kommen, um zu randalieren, auch das ein Novum. Am 12.01.2025 forderte mich Erwin H. im Beisein von Helmut K. und Wolfgang K., meine beiden nächsten Nachbarn, sogar auf, aus dem Fenster zu springen, damit würde ich mir und den Leuten im Haus einen Gefallen tun. Erwin H. wiederholte seine Fenstersprung-Aufforderung noch mehrmals, behauptete, ich sei krank bzw. verrückt, beschimpfte mich als Hexe und brüllte auch immer wieder: Kommen Sie heraus! Das ähnelt der autoritativen Aufforderung von Roland T.: Kommen Sie einmal her! Wenn die beiden vor ihrer Verrentung Polizisten gewesen waren, dann wäre das Insider-Wissen erklärt, dass die Polizei Opfer nicht schützt, weil sie in die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen verstrickt ist (Teil II, S. 36ff).  Auf meine Strafanzeigen im August 2023 gegen die Mieter:innen der Wohnungen direkt über und unter meiner kam keinerlei Reaktion (Teil II, S. 10), ebenso wenig, als ich die Beschädigung der Türen in meiner Wohnung anzeigte. 2025 wiederholte ich meine Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft, erweitert um zwei weitere offenkundige Täter:innen im Haus: Keine Reaktion. Meine zweite Untätigkeitsklage vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht vom Dezember 2023 wird auch jetzt wieder verschleppt, trotz meiner nachweisbar dramatischen Notlage (Teil II, S. 32f).

Nach dem letzten Update meiner Publikation Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität Teil II vom 20.09.2024 nahm die Infraschall-Gewalt erheblich zu. Beispielsweise wurde mein Leib im Dezember 2024 nachts mehrmals stundenlang heftig durchvibriert, angefangen bei den Augäpfeln, was meines Wissens einen epileptischen Anfall auslösen kann. Auch einen Anschlag auf mein Leben könnte es gegeben haben: Am 20.12.2024, als ich die Treppe hinunterstieg, hörte ich einen lauten Rumms und sah im Erdgeschoss Frau G., die zeitgleich die Treppe heraufgestiegen war, in einer Blutlache liegen. Ich rief den Notdienst, der sie ins Krankenhaus brachte, wo sie am 23.12.2024 an den Folgen des Sturzes starb. Normalerweise bin ich die einzige, die die Treppen benutzt, und wurde da schon oft mit Infraschall angegriffen.

Mit Infraschall-Waffen können alle Körperteile angegriffen werden, mit den unterschiedlichsten Symptomen. Hier wird mein Schlaf noch intensiver als in vorhergehenden Wohnungen gemanagt: Wenn ich nicht schlafe, kann ich abrupt in Schlaf versetzt oder auch schockgeweckt und wach gehalten werden. Das geschieht offenkundig planmäßig, denn nach ein oder zwei, maximal drei Stunden werde ich durch Infraschall-induzierte Schmerzen und Irritationen aus dem Schlaf gerissen (Teil I, S. 10ff, Teil II, S. 2). Tagsüber kann ich kein Nickerchen machen, wenn mir danach ist, werde aber oft schockartig in Schlaf versetzt, wenn ich mich zum Lesen aufs Sofa setze. Schlaf in meinem eigenen Rhythmus habe ich seit Jahren nicht mehr erlebt, woraus folgt, dass an mir die Auswirkungen von Schlafmanipulationen als Foltermethode erprobt werden. Auch sonst wird mein Körper im Wortsinn gemanagt. Beispielsweise werde ich in der Regel mit Durchfall auf die Toilette gezwungen, wenn ich am PC sitze. Auf eine bestimmte Sorte von Täter:innen verweist, dass meine Geschlechtsorgane oft im Fokus stehen: 2024 wurde mir beispielsweise nach dem Masturbieren ein harter Anusschmerz verpasst, und als ich das hier verschriftete, wurde mir dieser Schmerz mehrfach wieder zugefügt. Besonders häufig werden Herpesschwellungen an der Vulva und Gürtelrosenschwellungen am Anus angeregt. Nach dem Post vom Juli 2025 über den Verfassungsschutz, in dem ich „rituellen Missbrauch“ erwähnt hatte, wurde ich 12./13. Juli 2025 die ganze Nacht mit Infraschall-induzierten Vibrationen meiner Vulva gequält, und das geschah 19./20. September 2025 wieder, nachdem ich das in diesem Text verschriftet hatte.

Als das Vertuschungsnarrativ noch galt und vor Gericht akzeptiert wurde, weil Energie-Waffen offiziell noch nicht existierten, konnten Opfer der Menschenversuche durch die Androhung einer Wohnungskündigung zur Duldung gezwungen werden. Voraussetzung dafür war die Annahme einer Krankheit des Opfers. Seitdem Infraschall-Waffen bekannt sind, also seit etwa 2021, versuche ich, mich durch Hörschall-Gegenmaßnahmen gegen die Angriffe mit unhörbaren, aber deutlich spürbaren Infraschall-Waffen zu schützen, da die Polizei ihrer Schutzpflicht nicht nachkommt. Das halte ich für legitim, denn heute ist die Existenz von Infraschall-Waffen nicht mehr zu leugnen, und wie sie wirken, ist inzwischen bekannt, auch, dass diese Waffen tödlich sein können.

Ab April 2024 begann die ABG, mir Briefe allgemeinen Inhalts zu schicken, angeblich an alle Mieter:innen, der erste Brief ging seltsamerweise sogar an meine alte Adresse. Das verstand ich als Warnung, sah jedoch keine Alternative zu meinen Selbstschutzmaßnahmen. Darauf wurde ich per Brief vom 25.02.2025 vom ABG-Sozialmanagement über einen Hausbesuch in meiner Wohnung in Kenntnis gesetzt, um „Unstimmigkeiten“ zu besprechen: Wieder, denn diese Maßnahme hatte es schon gegeben, als ich in der ABG-Seniorenwohnanlage im Ostend Angriffe mit Infraschall-Waffen gemeldet hatte. In meiner Antwort vom 05.03.2025 wies ich ein weiteres Mal auf die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen hin, ebenso auf meine Website, und dass ich zu einem Gespräch in den ABG-Räumen bereit wäre. Es folgte jedoch kein Terminvorschlag, sondern die erste Abmahnung per Brief vom 18.03.2025, samt Protokoll meiner Gegenschall-Interventionen, die von den Täter:innen durch Infraschall-Angriffe getriggert worden waren. Am 09.04.2025 kam die zweiten Abmahnung nebst Protokoll, auf die ich mit Brief vom 22.04.2025 ausführlich antwortete.

Die ABG beharrte dennoch auf dem alten Vertuschungsnarrativ, wonach Opfer der Menschenversuche krank oder verrückt seien, und Täter:innen unschuldige Opfer: Das lässt kriminelle Verstrickung vermuten. Das avisierte Gespräch mit der ABG-Sozialmanagerin D. sollte nun zwar in den ABG-Räumen stattfinden, aber im Beisein einer Frau Doktor aus dem Gesundheitsamt, obwohl unbestreitbar Waffen-Missbrauch Auslöser der „Unstimmigkeiten“ im Haus war. Im Gespräch am 16.06.2025, ohne die Mitarbeiterin des Gesundheitsamts, dafür im Beisein der kaufmännischen Sachbearbeiterin D., versuchte die ABG-Sozialmanagerin nach meinem Eindruck zudem, mich zu psycho-pathologisieren, beispielsweise durch übergriffige Fragen. Ich sagte zu, mich nachts mit Selbstschutzmaßnahmen möglichst zurückzuhalten, um weiteren „Unstimmigkeiten“ aus dem Weg zu gehen. Aber meine Rücksichtnahme war sinnlos, denn wenige Wochen später nahmen die Angriffe wieder zu, besonders nachts. Meine Gegenwehr verstärkte sich folglich und wurde protokolliert. Zugleich wurde das Mobbing verstärkt: Am 19.08.2025 bollerte wieder jemand nachts an meiner Tür. Am 22.08.2025 begegnete mir der Lebensgefährte der Mieterin L., die im 5. Obergeschoss neben der Täter-Wohnung über meiner wohnt, ausnahmsweise allein, und richtete dabei erstmals das Wort an mich: Ob bei mir alles ok sei? Die Frage ist ein Klassiker des alten Vertuschungsnarrativs, weil darin die Unterstellung enthalten ist, das Opfer sei gerade am Durchdrehen, eine Frage, die auch schon der Mieter der Wohnung direkt über meiner, Herr F., an mich gerichtet hatte. Am 23.08.2025 erzählte mir der Nachbar auf der gleichen Etage, Serhi R. aus der Ukraine, dass er in seiner Wohnung eine Leiche rieche, er habe seinen Nachbarn Mirko K. schon so lange nicht mehr gesehen. Am 24.08.2025 kam mittags Erwin H. wieder an meine Tür und randalierte, ohne erkennbaren Anlass, also wahrscheinlich vorgeschickt.

Am 25.08.2025 fand ich die 3. ABG-Abmahnung im Briefkasten, wieder per Boten, wieder mit Täter-Protokoll, trotz des veränderten Kenntnisstandes. Das lässt vermuten, dass das Mobbing im Vorfeld mit der ABG abgesprochen und nun beabsichtigt war, mich mit Gewalt aus dem Haus oder in den Selbstmord zu treiben. Danach wurden meine Nächte noch furchtbarer als sonst, meine Wohnung wurde noch öfter betreten, eine dauerhafte Ameisen-Invasion in der Küche setzte ein, und am 31.08.2025 tobte der neue Rauchwarnmelder im Wohnzimmer plötzlich los, als ich kochte. Dass das Gerät losging, als ich in der Küche über das zu heiß gewordene Öl fluchte, legt nahe, dass meine Äußerung mitgehört und vielleicht auch mitgesehen worden war, und belegt in jedem Fall, dass das Gerät per Infraschall aktiviert wurde, denn ich koche fast täglich. Das alles beschrieb ich in meiner Erwiderung vom 01.09.2025, verbunden mit der Frage, weshalb die ABG die ihnen bekannten Täter:innen nicht anzeigt.

Dass meine Wohnung eine Opferwohnung ist ergibt sich außerdem aus offenkundig willkürlichen Zahlungsaufforderungen. Für die ABG war die Dusche ohne Sieb der Anlass (Teil II, S.5), für die Mainova die Platzierung des Heizkörpers in der etwa 6qm kleinen Küche an der gleichen Wandseite wie der Wasseranschluss, der deshalb in die Küchenzeile verbaut werden muss, was auch in anderen Wohnungen in dieser Wohnanlage der Fall ist. Zudem hinderte mich die Mainova mehrere Monate lang am Abschluss eines Stromvertrages mit einem anderen Stromversorger im Rhein-Main-Gebiet, was mich zwang, zu einem Versorger in einem anderen Bundesland auszuweichen (Teil II, S. 8). Dass ich derweil Stromkundin der Mainova war, erfuhr ich erst aus einer Mahnung, der kein Vertrag, kein Abschlagsplan und auch keine Rechnung vorausgegangen war. Das könnte mit dem Stromzähler zu tun haben, denn erst als der im April 2025 ausgetauscht wurde, kam die erste Fernwärme-Abrechnung, und zwar für den Zeitraum August 2023 bis Mai 2024. Zuvor war ich zweimal durch den Mainova-Dienstleister Promotional Ideas in Bad Homburg über Termine in Kenntnis gesetzt worden, an denen ich zwecks Austausch des Stromzählers zuhause sein sollte, wobei ich beide Male kommentarlos versetzt wurde. Der Zähler wurde schließlich im Beisein eines ABG-Hausmeisters ausgetauscht, wovon ich auch erst auf Nachfrage erfuhr.

An dieser ersten Wärme-Abrechnung ist auffällig, dass der Abschlag um einen Euro erhöht wurde, ich aber eine Nachzahlung von etwa 133 Euro entrichten sollte, und zwar u.a. für den hohen Verbrauch von 1.029 Zählern in der kleinen Küche, obwohl die Heizung seit meinem Einzug ausgeschaltet ist. Dass der hohe Verbrauch unplausibel ist, ergibt sich auch aus der Tatsache, dass im Wohnzimmer, ca. 20 qm groß, 1.573 Zähler gemessen wurden, und da hatte ich den Heizkörper an. In der Abrechnung wurde auf die Eichüberfälligkeit der Messgeräte hingewiesen, und dass Schätzungen auf vorhergehende Abrechnungszeiträume beruhen würden. Aber Schätzungen wurden nicht ausgewiesen, sondern konkrete Zahlen, die einer Messung entsprungen waren, und wären auch nicht möglich gewesen, da es hier um eine erste Abrechnung ging. Ich verwies in meinen Beschwerden auf diese Unstimmigkeiten und schickte sogar ein Foto meines verbauten Heizkörpers in der Küche ein, vergeblich. Stattdessen wurde ich per Mail auf ein Mainova-Kundenkonto verwiesen, in dem Zahlungsaufforderungen vorliegen würden, an die ich nicht herankam, weil ich ein solches Konto meines Wissens nicht hatte. Einen Zugang erhielt ich erst nach Monaten, nach einem Mainova-internen Verweis auf „Sparte 25“. Das Log-In führte mich zum Stromkonto, obwohl ich keine Stromkundin geworden war, in dem ich auch wieder eine Mahnung ohne vorhergehende Rechnung vorfand, und die wurde auch nicht nachgereicht, als ich darum bat. Die Mahnungen beziehen sich auf merkwürdigerweise auf Kundennummer xxx72458746, obwohl meine offizielle Kundennummer anders lautet.

Ich schrieb einen Beschwerdebrief nach dem anderen, zuletzt am 30.07.2025 sogar an Vorstandsvorsitzenden Maxelon. Aber in der Antwort vom 07.08.2025 beharrte das Beschwerde-Management einfach weiterhin auf Zahlung der Mahnungsforderung, ohne auf meinen Beschwerden einzugehen. Beigefügt war die Mail des Beschwerde-Managements vom 01.07.2025 an mich, wonach eine Schätzung der Heizkosten erlaubt sei, wenn der Heizkörper verbaut und keine analoge Ablesung möglich sei. Alternativ könnte ich „in die Nachrüstung des Zählers mit einem Fernfühler investieren“, sonst müsse ich die geschätzten Verbräuche hinnehmen. Dabei sind alle Heizkörper bereits mit einem Fernfühler ausgestattet. Hätte ich meine Küche zerlegt, um das Messgerät in Augenschein zu nehmen, würde es diesen Wert möglicherweise sogar ausweisen. Ich konnte einmal beobachten, wie an meiner Kochplatte neben dem Heizkörper die Heizgrade selbsttätig durchrasten: Mit Infraschall können auch Geräte manipuliert werden.

Der staatlich geschaffene rechtsfreie Raum, in dem ich als Opfer von erzwungenen Menschenversuchen lebe, lädt zu weiteren Rechtsverstößen natürlich geradezu ein. In der DRK-Siedlungsgemeinschaft hatte ich mehrmals Erlebnisse, die Missbrauch von Kindern der geflüchteten Familien nahelegten (Teil II, S. 18). In der ABG-Seniorenwohnanlage versuchen kommunale Unternehmen, die Lage der Opfer mit willkürlichen Forderungen auszubeuten. Ausgerechnet in einer Seniorenwohnanlage begegnete mir außerdem ein WLAN-Router mit dem Namen „Drogenreferat“, als ich noch von der Wohnung aus ins Internet ging, beispielsweise am 29.11.2024 und am 09.01.2025. Einer Recherche der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 17.08.2025 nach hatte es eine Kooperation zwischen einem Frankfurter Polizisten und einem Drogendealer gegeben, obwohl er Straftäter gewesen war: „Tod eines V-Mannes. Ein Verbrecher, ein Anwalt, ein Polizist – und ein Millionengeschäft.“ Der Polizist, der als V-Mann-Führer tätig gewesen war, löschte nach dem Tod des V-Manns alle Chats und vernichtete damit Beweismittel, was für ihn jedoch keine nennenswerten Konsequenzen hatte.

Jedenfalls ist erstaunlich, dass das kriminelle Netzwerk unter staatlichem Schutz mit den Menschenversuchen fortfährt, obwohl das Strafrisiko für Täter:innen am Ende der Befehlskette mittlerweile gestiegen ist. Das verweist auf vertragliche Bindungen. Mein letzter Vermieter, das DRK Frankfurt, hatte im Einvernehmen mit dem Amt für Wohnungswesen mit der Hestia-Gründungsgruppe einen Kooperationsvereinbarung zur Nutzung der 24 zweckentfremdeten Sozialwohnungen in Frankfurt Harheim geschlossen. Diese Kooperationsvereinbarung scheint die Möglichkeit von Räumungsklagen gegen widerständige Opfer der Menschenversuche zu beinhalten, obwohl das schon 2023 nicht mehr begründbar war: Die Räumungsklage seitens des DRK Frankfurt wurde erst erhoben, als die Täter:innen einen Anwalt einschalteten (Teil I. S. 135). Die Kooperationsvereinbarung wurde auch nicht wie alle anderen Dokumente an die Vereinsmitgliedern verteilt, sondern konnte nur unter Aufsicht eines Hestia-Gründungsmitglieds eingesehen werden (Teil I, S. 105f), wie bei einem internationalen Freihandelsvertrag unter privater Schiedsgerichtsbarkeit.

Nachtrag: Keine 24 Stunden nach Upload dieses Posts lag eine weitere AGB-Abmahnung in meinem Briefkasten, wie immer per Boten, und auch in dieser Abmahnung wird auf Protokolle der Täter:innen verwiesen. Muss ich aus Sicht der ABG die Menschenversuche dulden, wenn ich meine Wohnung nicht verlieren will? Oder mich doch aus dem Fenster stürzen, wie einer der mutmaßlichen Täter verlangte? Das möchte ich vermeiden, verkneife mir also, wie von der ABG verlangt, seither meine Selbstschutzmaßnahmen, was den Täter:innen anscheinend missfällt. Am 27.09.2025 wurde mein Rachenraum ab 6 Uhr heftig angegriffen und meine Nase schwoll so stark zu, dass ich durch den Mund atmen musste. Als ich die Wohnung verließ, gingen die Symptome schlagartig zurück, kehrten aber vermindert zurück, als ich nach einer Viertelstunde wiederkam, zu jugendlichen Schritten aus der oberen Wohnung, wobei der Mieter F. nur noch schlecht läuft.

Die im Text erwähnten Veröffentlichungen (Vibrierende Wohnungen / Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität Teil I und Teil II), sind über die Menüleiste herunterladbar.

Aktualisiert 30.09.2025