Die erzwungenen Menschenversuche mit Infraschall-Waffen finden in Wohnungen statt (Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität, Teil I, S. 99ff), so auch in meiner siebten Wohnung seit 2014, wieder in einer ABG-Seniorenwohnanlage, diesmal in Frankfurt Sachsenhausen (Teil II, S. 1ff). Neu in meiner gegenwärtigen Wohnung ist die scheinbare Selbstverständlichkeit der Menschenversuche (Teil II, S. 9f), und dass sowohl die kommunale Wohnungsgesellschaft ABG wie auch der kommunale Energieanbieter Mainova meine Notlage auch noch auszubeuten versuchen. Nicht neu: Die Frankfurter Polizei schützt immer noch die Täter:innen, nicht die Opfer. Und die Gerichte schützen weiterhin Amtspersonen, die in die Menschenversuche verstrickt sind. Das hat zur Ausbildung eines rechtlichen Bermuda-Dreiecks an den Schauplätzen der Menschenversuche geführt.
Als ich zwischen 2016 und 2019 in der ABG-Seniorenwohnanlage im Frankfurter Ostend lebte, hatte ich bereits Infraschall-Angriffe gemeldet (Teil II, S. 9f), aber da zu diesem Zeitpunkt die Existenz von Infraschall-Waffen noch nicht öffentlich bekannt war, bekam ich Besuch von einem Sozialbetreuer (Teil I, S. 103). Als 2022 meine Wohnung in der DRK-Siedlungsgemeinschaft in Frankfurt Harheim gekündigt wurde, bewarb ich mich beim Frankfurter Wohnungsamt um eine neue, mit Hinweis auf meine noch anhängige Klage beim Verwaltungsgericht zur Erlangung von staatlichem Schutz vor Waffengewalt, deren Ausgang ich abwarten wollte, weil sonst eine Fortsetzung der Menschenversuche in der neuen Wohnung zu erwarten war. Dennoch erhielt ich kurz danach ein Wohnungsangebot von der ABG, das ich mit Schreiben vom 08.03.2023 ablehnte. Als das Amtsgericht der Räumungsklage des DRK wider Erwarten stattgab (Teil I, S. 65f), war ich allerdings froh über das kurzfristige Angebot einer weiteren ABG-Wohnung, die ich angesichts der drohenden Wohnungslosigkeit auch annehmen musste. So bekam ich zwar ab August 2023 ein neues Dach über dem Kopf, wurde aber offenkundig bewusst in eine für Menschenversuche präparierte Wohnung einquartiert, in der mir weiterhin ein menschenwürdiges Leben verwehrt wird, jetzt unter verschärften Bedingungen.
Meine Wohnung befindet sich erstmals in einer Sandwich-Position zwischen einer Täter-Wohnung über meiner und einer unter meiner. Das bedeutet eine Verdoppelung der Angriffsmöglichkeiten mit Infraschall, durch Mauern hindurch (Teil I, S. 17). Die unhörbaren Infraschall-Aggressionen aus der oberen Wohnung sind trotzdem meist zu hören, weil sich die Täter:innen bewegen, Geräte benutzen, diese auch manchmal fallen lassen (Vibrierende Wohnungen, S. 13, Teil I, S. 72, Teil II, S. 1f). Die untere Wohnung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Quelle der periodischen elektrischen Aufladung des Fußbodens in meiner Wohnung, besonders barfuss spürbar. Dort dürften auch Installationen sein, die punktuelle Schmerzen bei Alltagsbewegungen auslösen, in der Küche etwa an bestimmen Stellen, wenn ich mit dem linken Arm ausgreife. Auch hier werden meine technischen Geräte mittels gerichteter Energie manipuliert (Teil I, S. 16f, Teil II, S. 5), besonders häufig meine Musikanlage: Wenn ich Radio höre, wird oft auf Verkehrsfunk umgeschaltet, die Musik wurde schon mehrmals lauter oder leister gestellt, beim Kochfeld konnte ich einmal sehen, wie die Hitzegrade durchgeschaltet wurden.
Die Wohnung hatte mindestens ein Jahr lang leergestanden, war also einer speziellen Sorte Mieter:in vorbehalten, eine Belegungspraxis, die der in der DRK-Siedlungsgemeinschaft gleicht (Teil I, S. 123f, Teil II, S. 6f). Hier werden viele der Seniorensozialwohnungen zudem nur phasenweise bewohnt, beispielsweise erkennbar an fehlenden Fußmatten. Und einige der Wohnungstüren sind mit Türspionen ausgerüstet, die Überwachungskameras gleichen. Meine Wohnung, eine Opferwohnung, wird dauerhaft bewohnt, und ist mit einem Türspion ausgerüstet, der nur ahnen lässt, wer davor steht. In der 4. Etage werden gegenwärtig höchstens zwei der sechs Wohnungen dauerhaft von den Leuten bewohnt, deren Name an der Tür steht, eine davon ist meine. Bis etwa Mitte 2024 traf ich regelmäßig noch zwei weitere Frauen auf dem Flur, die kurz nacheinander in Pflegeheime verlegt wurden, Luise dG gegen ihren Willen, sie hatte wahrscheinlich zu den Opfern gehört (Teil II, S. 3). Als am 23.06.2025 im Haus der Strom ausfiel, versammelte sich die spärliche Bewohnerschaft im Treppenhaus und ich bekam bei dieser Gelegenheit Nachbarn R. aus der 2. Etage erstmals zu Gesicht, der mehrmals in Mitteilungen am „Schwarzen Brett“ meine Verbringung in ein Pflegeheim bzw. in die Psychiatrie gefordert hatte. Als wir einander gegenüber standen, erzählte er sonderbarerweise, dass er Elektriker sei, der viel Geld in seinen PC investiert habe. Marika H. aus dem Nachbarhaus lernte ich dabei auch kennen. Sie erzählte, dass sie Pflegerin im Pflegeheim am Hühnerweg sei, in das Louise dG. verlegt worden war, und dass diese inzwischen halb gelähmt sei. Nachbar K. aus der 3. Etage kannte ich bereits: Er erwähnte das Chaos bei der Mainova, worauf am nächsten Tag eine Mail von der Mainova in meiner In-Box landete.
Einschüchterungsversuche und offene Überwachungsmaßnahmen begleiten mich seit 2014 (Teil I, S. 75ff) und sind als Versuche zu verstehen, einen absoluten Tabubruch – Menschenversuche in Deutschland – zu verschleiern. Der erste Einschüchterungsversuch war der anlasslose, aber auffallend bösartige Beschwerdebrief der Nachbar:innen in der Auerswaldstraße an meinen damaligen Vermieter, den Beamten-Wohnungsverein (Vibrierenden Wohnungen, S. 10), und zwar bereits 2013. Damals war mir nicht bewusst, dass ich Opfer von Menschenversuchen mit Infraschall-Waffen geworden war, ich hatte noch nie von Infraschall-Waffen gehört und hatte folglich auch keinen Grund zu Hörschall-Gegenmaßnahmen. Erst Jahre später verstand ich die Unterstellung im Beschwerdebrief, ich würde mit Bowlingkugeln hantieren, und auch die Drohung des Geschäftsführers Martin Neckel, Protokolle führen zu lassen (Vibrierende Wohnungen, S. 8ff). Der Beschwerdebrief belegt, dass Menschenversuche mit Infraschall-Waffen schon lange vor 2013 stattgefunden haben müssen, weil dem kriminellen Netzwerk die Gegenschall-Abwehrmaßnahmen (Teil I, S. 17) der Opfer bekannt waren. Und dieser Brief macht deutlich, dass Protokollführen als Methode so zuverlässig wirkt, dass sie auch angewandt werden kann, wenn dazu kein Anlass besteht. Die Methode ist einfach: Hörschall-Gegenwehr von Opfern wird von den Täter:innen durch Angriffe getriggert, protokolliert, und diese Protokolle werden vom Vermieter benutzt, mit der Wohnungskündigung zu drohen. Ziel ist, die Duldung der Menschenversuche zu erzwingen: Planmäßig.
In keiner meiner vorhergehenden Wohnungen waren Überwachung und Einschüchterung aber derart massiv. In den gemeinschaftlichen Bereichen weist ein runder Aufkleber auf Überwachung sogar hin: Ein rotes Verbotszeichen, dahinter ein Gesicht mit Tarnkappe und blauen Glubschaugen, das ich erst als Kopftuchmädchen gelesen hatte (Teil II, S. 7). Dass dieser Sticker Überwachung anzeigt, wurde mir demonstriert, als ich einen der allgegenwärtigen Altersarmut-Sticker vom Notausgang abgepult hatte. In der Senioren-Wohnanlage sind alle von Armut betroffen, ich auch, mit einer Ausnahme. Als ich kurz danach die Tür zu den Abstellräumen passierte, prangte da einer der Überwachungssticker.
Die Ausnahme ist der Fahrer/Halter eines ungewöhnlich dunkelblauen BMWs und eines Motorrads, der im Frühjahr 2025 in die EG-Wohnung gezogen ist, Herr W., an dessen Tür einer der Spione angebracht wurde, die einer Überwachungskamera gleichen. Der BMW war zuvor von einem anderen Mann gefahren worden, den ich mehrmals im bzw. am Haus angetroffen hatte: Schlank, etwa 40, auffallend hochwertig gekleidet. Am 23.05.2025 hatten wir uns kurz unterhalten und er stellte sich dabei vor als Physiologe F.. Daraus könnte folgen, dass Herr W. ebenfalls im Gesundheitsbereich tätig ist und das Fahrzeug ein Firmenfahrzeug. Ein ungewöhnlich dunkelblauer Mercedes, fast veilchenblau, mit Bad Homburger Kennzeichen wurde bis Ende 2024 von Herrn H. aus der 3. Etage benutzt, inzwischen abgelöst durch einen baufälligen dunkelgrünen Honda.
Jedenfalls: Die Täter:innen lassen mich auch digital wissen, dass sie mich auf dem Schirm haben: Im Mai 2025 wurde beispielsweise in meinem PC-Browser eine Werbung für Yoga-Übungen und Übungen gegen Bauchfett eingeblendet, die ich damals jeden Morgen machte, Wissen, das nur einer Überwachungskamera entstammen kann. Anscheinend wird auch mein weggesperrtes Tagebuch gelesen. Im Frühjahr 2025 machte ich dort beispielsweise eine Bemerkung über meine neuen „kackbraunen“ Schuhe, worauf kurz später ein brauner Kackhaufen aus Bauschaum auf meinen Balkon auftauchte. Die im Wohnzimmer aus der Wand ragenden Kabelstränge am Knick zwischen Wand und Decke führen wahrscheinlich in eine der beiden bewohnten Wohnungen in der oberen Etage. Aus der Wohnung direkt über meiner, die auf den aus dem Iran stammenden Herrn F. läuft, sind wechselnde Täter:innen gut zu hören. Die Wohnung daneben gehört Irmgard (?) L., die ich bis August 2025 zusammen mit einem jüngeren Mann mit optischem Migrationshintergrund angetroffen hatte. Die Tür dieser Wohnung ist ebenfalls mit einem speziellen Türspion ausgerüstet.
Anders als bei allen Wohnungen zuvor wird meine Wohnung hier phasenweise nahezu täglich nachvollziehbar betreten (Teil II, S. 3). In der Wohnung des Beamten-Wohnungsvereins hatte ich auf Verdacht das Schloss der Wohnungstür austauschen lassen, und das machte ich bei der Wohnung in der DRK-Siedlungsgemeinschaft wieder. Aber Kriminelle sind durch Schlösser offenkundig nicht aufzuhalten. Zudem hat die hiesige Betreuerin des Frankfurter Vereins einen Schlüssel. Kenntlich sind die Hausfriedensbrüche am veränderten Verhalten des Türschlosses und der Überwachungskameras und an unabsichtlichen Hinterlassenschaften, etwa verlorene Pailletten, Schrauben, Muttern etc. Zu den absichtlichen gehörten auch schon Hundekot im Rucksack oder Popel im Handtuch. Ein teuer aussehender Ohrring war eine Weile weg, aber dann wieder da, wahrscheinlich nach Schätzung des Wertes. Im September 2024 wurden mit einer Zange die Nägel an den Türen innerhalb der Wohnung herausgezogenen, Geschirr wurde angefräst, wie schon in der DRK-Siedlungsgemeinschaft, jemand wischte Kleberreste von einem Gerät oder den Fingern an meiner Küchenschürze ab, als seien die Täter:innen bei mir zuhause. Meine Wohnung wird sogar betreten, wenn ich schlafe, denn am 22.11.2024 wachte ich nachts kurz auf, eine riesige Hand vor meinem Gesicht, und am nächsten Morgen war die Wohnungstür nicht abgeschlossen, die ich normalerweise immer sorgfältig verschließe.
Die Eingriffe in meine körperliche Autonomie und die Angriffe auf meine körperliche Unversehrtheit sind in dieser Wohnung besonders drastisch. Insbes. wird mein Schlaf noch intensiver als in vorhergehenden Wohnungen gemanagt: Wenn ich nicht schlafe, kann ich abrupt in Schlaf versetzt oder auch schockgeweckt und wach gehalten werden. Das geschieht offenkundig planmäßig, denn nach ein oder zwei, maximal drei Stunden werde ich durch Infraschall-induzierte Schmerzen und Irritationen aus dem Schlaf gerissen (Teil I, S. 10ff, Teil II, S. 2). Tagsüber kann ich kein Nickerchen machen, wenn mir danach ist, werde aber oft schockartig in Schlaf versetzt, wenn ich mich zum Lesen aufs Sofa setze. Ungestörten Schlaf in meinem eigenen Rhythmus habe ich seit Jahren nicht mehr erlebt, woraus folgt, dass an mir die Auswirkungen von Schlafmanipulationen und Schlafentzug als Foltermethoden erprobt werden. Auch sonst wird mein Körper mit Infraschall manipuliert. Beispielsweise werde ich oft mit Durchfall auf die Toilette gezwungen, wenn ich am PC sitze. Auf eine bestimmte Sorte von Täter:innen verweist, dass mir im Frühjahr 2024 nach dem Masturbieren ein harter Anusschmerz verpasst wurde, und als ich das hier verschriftete, mehrfach wieder. Besonders häufig werden Herpesschwellungen an der Vulva und Gürtelrosenschwellungen am Anus angeregt. Nach dem Post vom Juli 2025 über den Verfassungsschutz, in dem „ritueller Missbrauch“ vorkam, wurde ich 12./13. Juli 2025 die ganze Nacht mit Infraschall-induzierten Vibrationen meiner Vulva gequält.
In der Wohnung und auch außerhalb bin ich ortbar, Folge meiner Chippung, wie bei einem Haustier (Teil II, S. 20), und folglich angreifbar, wobei Angriffe innerhalb der Wohnung von bestimmten Geräuschen begleitet werden und sich von Angriffen außerhalb symptomatisch unterscheiden. Meine Ortbarkeit wurde besonders deutlich, als am 16.09.2025 Roland T. von der 3. Etage herunterrief: Kommen Sie einmal her!, er wolle mit mir reden, als ich mich dem Haus näherte. Ich hätte auch aus drei anderen Richtungen kommen können. Er wusste also im voraus, welchen der Hauseingänge ich wählen würde, denn er hatte seine Wohnung verlassen, um mit mir vom Gang aus zu kommunizieren. Ich ignorierte seine Aufforderung. Darauf folgte am 19.09.2025 eine weitere Aufforderung zum Herkommen und Zuhören, wobei dieses Mal einer der in Sachsenhausen kursierenden Spione, ein obdachloser (?) Osteuropäer um die 40 mit FR-Zeitungsack, in der Nähe des Hauses auf dem Bürgersteig saß und in sein Handy tippte, als ich vorbeikam. Und Frau K. aus dem Nachbarhaus, die mich seit meinem Einzug in der Umgebung der Wohnanlage stalkt, fragte mich vorm Haus nach einem Radioladen auf der Zeil: Ich kam gerade von Saturn auf der Zeil. Die in meine Umfeld allgegenwärtigen Spione könnten Quelle der Information gewesen sein, wo ich das Haus betreten würde. Diese zweite Aktion war also entweder eine weitere Demonstration meiner umfassenden Überwachung, oder ein Vertuschungsversuch: Ich hatte in meinem Tagebuch über die Möglichkeit meiner digitalen Ortung nachgedacht, das dem kriminellen Netzwerk nicht jederzeit verfügbar ist, daher der Zeitverzug.
Auf meine Strafanzeigen im August 2023 beim 8. Revier der Polizei gegen die Mieter:innen der Wohnungen direkt über und unter meiner Wohnung kam keinerlei Reaktion (Teil II, S. 10), ebenso wenig, als ich die Beschädigung der Türen in meiner Wohnung anzeigte. 2025 wiederholte ich meine Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft, erweitert um Strafanzeigen gegen zwei weitere offenkundige Täter:innen im Haus: Wieder keine Reaktion. Meine zweite Untätigkeitsklage vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht vom Dezember 2023 wird auch jetzt wieder verschleppt, trotz meiner nachweisbaren Notlage (Teil II, S. 32f). Also versuche ich auch hier, mich durch Hörschall-Gegenmaßnahmen gegen die Angriffe mit unhörbaren, aber deutlich spürbaren Infraschall-Waffen notdürftig selber zu schützen. Das halte ich für legitim, denn heute ist die Existenz von Infraschall-Waffen nicht mehr zu leugnen, und wie sie wirken, ist inzwischen bekannt, auch, dass diese Waffen tödlich sein können (Teil I, S. 97f).
Ab März 2024 begann Erwin H. aus der Wohnung unter meiner, einer der mutmaßlichen Täter, an meine Tür zu kommen, dagegen zu hämmern und rumzuschreien, auch das ein Novum. In der Regel mache ich nicht auf, am 12.01.2025 aber doch: Da forderte er mich im Beisein von Helmut K. und Wolfgang K., meine beiden nächsten Nachbarn, auf, aus dem Fenster zu springen, damit würde ich mir und den Leuten im Haus einen Gefallen tun. Er wiederholte seine Fenstersprung-Aufforderung noch mehrmals, behauptete, ich sei krank bzw. verrückt, beschimpfte mich als Hexe und brüllte auch immer wieder: Kommen Sie heraus! Das ähnelt der autoritativen Aufforderung von Roland T.: Kommen Sie einmal her! Die beiden könnten vor ihrer Verrentung Polizisten gewesen sein, auch, weil die Fenstersprung-Aufforderung von Erwin H. das Insider-Wissen voraussetzt, dass die Polizei Opfer nicht schützt, weil sie in die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen verstrickt ist (Teil II, S. 36ff). Bereits im September 2023 war mir Sicherheitsbehörden-Sprech aufgefallen: Ich solle meine Administrator-Mailbox „für weitere Anweisungen“ ansteuern (Teil I, S. 78).
Ab April 2024, also in zeitlicher Nähe zum Beginn der Haustürbesuche durch Erwin H. und später auch durch Herrn F. aus der Wohnung über meiner, begann die ABG, mir Briefe allgemeinen Inhalts zu schicken, angeblich an alle Mieter:innen, der erste Brief ging seltsamerweise sogar an meine alte Adresse. Das verstand ich als Warnung, sah jedoch keine Alternative zu meinen Selbstschutzmaßnahmen, da der Staat seiner Schutzpflicht nicht nachkommt. Nach dem letzten Update meiner Publikation Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität Teil II vom 20.09.2024 nahm die Infraschall-Gewalt erheblich zu. Beispielsweise wurde mein Leib im Dezember 2024 nachts mehrmals stundenlang heftig durchvibriert, angefangen bei den Augäpfeln, was meines Wissens einen epileptischen Anfall auslösen kann. Auch einen direkten Anschlag auf mein Leben könnte es gegeben haben: Am 20.12.2024, als ich die Treppe hinunterstieg, hörte ich einen lauten Rumms und sah im Erdgeschoss Frau G., die zeitgleich die Treppe heraufgestiegen war, in einer Blutlache liegen. Ich rief den Notdienst, der sie ins Krankenhaus brachte, wo sie am 23.12.2024 an den Folgen des Sturzes starb. Normalerweise bin ich die einzige, die die Treppe benutzt, und ich bin auf die Angriffe gefasst, anders als damals die Nachbarin, weil ich da schon oft auf unterschiedliche Weise mit Infraschall angegriffen worden bin.
Mit Brief vom 25.02.2025 informierte mich das ABG-Sozialmanagement über einen Besuch in meiner Wohnung, um „Unstimmigkeiten“ zu besprechen. In meiner Antwort vom 05.03.2025 wies ich ein weiteres Mal auf die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen hin, ebenso auf meine Website, und dass ich zu einem Gespräch in den ABG-Räumen bereit wäre. Es folgte jedoch kein Terminvorschlag, sondern die erste Abmahnung vom 18.03.2025, samt Protokoll meiner Gegenschall-Interventionen, die von den Täter:innen durch Infraschall-Angriffe getriggert worden waren. Am 09.04.2025 kam die zweiten Abmahnung nebst Protokoll, auf die ich mit Brief vom 22.04.2025 ausführlich antwortete. Die ABG beharrte dennoch auf dem alten Vertuschungsnarrativ, wonach Opfer der Menschenversuche krank oder verrückt seien, und Täter:innen unschuldige Opfer. Das avisierte Gespräch mit der ABG-Sozialmanagerin D. sollte nun zwar in den ABG-Räumen stattfinden, aber im Beisein einer Frau Doktor aus dem Gesundheitsamt, obwohl Waffen-Missbrauch als Auslöser der „Unstimmigkeiten“ im Haus deutlicher wahrscheinlicher war. Im Gespräch am 16.06.2025, ohne die Mitarbeiterin des Gesundheitsamts, dafür im Beisein der kaufmännischen Sachbearbeiterin D., versuchte die ABG-Sozialmanagerin nach meinem Eindruck, mich zu psycho-pathologisieren, beispielsweise durch übergriffige Fragen. Ich sagte zu, mich nachts mit Selbstschutzmaßnahmen möglichst zurückzuhalten.
Aber wenige Wochen später nahmen die Angriffe wieder zu, besonders nachts. Zugleich wurde das Mobbing verstärkt: Am 19.08.2025 bollerte wieder jemand nachts an meiner Tür. Am 22.08.2025 begegnete mir der damals ständige Begleiter der Mieterin L., die im 5. Obergeschoss neben der Täter-Wohnung über meiner wohnt, ausnahmsweise allein, und richtete dabei erstmals das Wort an mich: Ob bei mir alles ok sei? Die Frage ist ein Klassiker des Vertuschungsnarrativs, weil darin die Unterstellung enthalten ist, das Opfer sei gerade am Durchdrehen, eine Frage, die schon der Mieter der Wohnung direkt über meiner, Herr F., an mich gerichtet hatte. Am 23.08.2025 erzählte mir der Nachbar auf der gleichen Etage, Serhi R., dass er in seiner Wohnung eine Leiche rieche, er habe seinen Nachbarn Mirko K. schon so lange nicht mehr gesehen. Am 24.08.2025 kam Erwin H. mittags wieder an meine Tür und randalierte ohne Anlass, also wahrscheinlich vorgeschickt.
Am 25.08.2025 fand ich die 3. ABG-Abmahnung im Briefkasten, wieder per Boten, wieder mit Täter-Protokoll, trotz des aktuellen Kenntnisstandes, also wider besseren Wissens. Das lässt vermuten, dass das Mobbing im Vorfeld mit der ABG abgesprochen und nun beabsichtigt war, mich mit Gewalt aus dem Haus oder in den Selbstmord zu treiben. Danach wurden meine Nächte noch furchtbarer, meine Wohnung wurde noch öfter betreten, eine neue Ameisen-Invasion (Teil II, S. 4) setzte ein, diesmal in der Küche, und am 31.08.2025 tobte der neue Rauchwarnmelder im Wohnzimmer plötzlich los, als ich kochte. Dass das Gerät losging, als ich in der Küche über das zu heiß gewordene Öl fluchte, legt nahe, dass meine Äußerung mitgehört und vielleicht auch mitgesehen worden war, und belegt in jedem Fall, dass das Gerät per Infraschall aktiviert wurde. Die dauernden Probleme mit den Rauchwarnmeldern erlebe ich hier ebenfalls zum ersten Mal (Teil II, S. 7f).
In meiner Erwiderung vom 01.09.2025 fragte ich, weshalb die ABG die Täter:innen nicht anzeigt, aus deren Protokollen ihre Täterschaft hervorgeht. Aber das geht wohl nicht, wenn die Täter:innen und die ABG kooperieren. Am 24.09.2025, keine 24 Stunden nach Upload dieses Posts, lag eine weitere AGB-Abmahnung in meinem Briefkasten, wie immer per Boten, und auch in dieser Abmahnung wird auf Protokolle der Täter:innen verwiesen. Muss ich aus Sicht der ABG die Menschenversuche dulden, wenn ich meine Wohnung nicht verlieren will? Oder mich doch aus dem Fenster stürzen, wie der mutmaßliche Täter Erwin H. vorgeschlagen hatte? Das möchte ich vermeiden, verkneife mir also, wie von der ABG verlangt, seither die bemängelten Selbstschutzmaßnahmen, was den Täter:innen anscheinend missfällt. Am 27.09.2025 wurde mein Rachenraum ab 6 Uhr heftig angegriffen und meine Nase schwoll so stark zu, dass ich durch den Mund atmen musste. Als ich die Wohnung verließ, gingen die Symptome schlagartig zurück, kehrten aber vermindert zurück, als ich nach einer Viertelstunde wiederkam, zu jugendlichen Schritten aus der oberen Wohnung. Der Wohnungsmieter F. läuft nur noch schlecht.
Dass meine Wohnung eine Opferwohnung ist, ergibt sich außerdem aus willkürlichen Zahlungsaufforderungen und Mobbingaktionen seitens ABG und Mainova. Im Juni 2024 verstopfte zum zweiten Mal innerhalb von 10 Monaten die Dusche, was ich dem ABG-eigenen Reparaturdienst eRepa meldete. Dieses Mal sollte ich für die Reparatur zahlen, weil Haare im Abfluss gefunden worden waren, was nur vermeidbar gewesen wäre, wenn ich die Dusche nicht benutzt hätte. Anscheinend war die Verstopfung Folge des fehlenden Siebs, der auch nicht nachgerüstet werden kann (Teil II, S.5). Wahrscheinlicher schien mir aber die Infraschall-Manipulation des Wasserabflusses, weil zeitgleich in der Küche oft Wasser in den Spülschrank überzulaufen begann, wenn ich das Spülwasser wegschüttete. Die ABG sah nach einem längeren Schriftwechsel von Schadensersatzforderungen ab und ließ einen neuen, baugleichen Syphon einbauen, wieder ohne Sieb, und Verstopfungen sind seither nicht wieder aufgetreten, obwohl ich die Dusche weiterhin benutze.
Am 29.10.2025 versiegte ohne Vorwarnung das Wasser in der gesamten Wohnung, was ich eRepa telefonisch meldete. Eine Viertelstunde später allerdings konnte ich Entwarnung geben: Mein Telefon wurde wahrscheinlich wieder mal abgehört. Merkwürdigerweise beauftragte eRepa darauf eine Firma damit, ein Problem in meiner Wohnung zu beheben, das ich nicht gemeldet hatte. Am 03.11.2025 stand ein Handwerker ohne Termin vor meiner Tür und schien sich über meine Überraschung sehr zu amüsieren. Die Wasserversorgung ist jedenfalls wieder tadellos. Allerdings weiß ich jetzt, dass die Handlanger:innen des kriminellen Netzwerks die Wasserzufuhr jederzeit wieder unterbrechen können, wenn ihnen danach ist. Und das Spülwasser tropft immer noch in die bereitgestellt Auffangschüssel im Spülschrank, meist, nicht immer: Der Ablauf ist also nicht schadhaft.
Die Mainova nahm den Heizkörper in der etwa 6qm kleinen Küche zum Anlass, Heizkosten einzufordern, die nicht entstanden sein können, und zwar mit Hilfe der Techem, von der der Ablesewert stammt. Mit der Techem hatte ich in Zusammenhang mit den ungewöhnlich störanfälligen Rauchwarnmeldern bereits sonderbare Erfahrungen gemacht (Teil II, S. 7f). Zunächst aber fiel mir auf, dass mich die Mainova mehrere Monate lang daran hinderte, einen Stromvertrag mit einem Stromversorger meiner Wahl im Rhein-Main-Gebiet abzuschließen (Teil II, S. 8). Dass ich derweil Stromkundin der Mainova war, erfuhr ich erst aus einer Mahnung, der kein Vertrag, kein Abschlagsplan und auch keine Rechnung vorausgegangen waren. Das könnte mit dem Stromzähler zu tun haben, denn erst als der im April 2025 ausgetauscht wurde, kam die erste Fernwärme-Abrechnung, und zwar für den Zeitraum August 2023 bis Mai 2024. Zuvor war ich zweimal durch den Mainova-Dienstleister Promotional Ideas in Bad Homburg auf Mainova-Briefpapier über Termine in Kenntnis gesetzt worden, an denen ich zwecks Austausch des Stromzählers zuhause sein sollte, wobei ich beide Male kommentarlos versetzt wurde. Der Zähler wurde schließlich im Beisein eines ABG-Hausmeisters ausgetauscht, wovon ich auch erst auf Nachfrage erfuhr.
An dieser ersten Wärme-Abrechnung ist auffällig, dass der Abschlag um einen Euro erhöht wurde, ich aber eine Nachzahlung von etwa 133 Euro entrichten sollte, und zwar u.a. für den hohen Verbrauch von 1.029 Zählern in der kleinen Küche, obwohl die Heizung seit meinem Einzug ausgeschaltet ist, weil er an der gleichen Seite angebracht wurde, an der der Wasseranschluss ist, weshalb er in die Küchenzeile verbaut werden musste, wie auch in anderen Wohnungen in dieser Wohnanlage. Dass der hohe Verbrauch unplausibel ist, ergibt sich auch aus der Tatsache, dass im Wohnzimmer, ca. 20 qm groß, 1.573 Zähler gemessen wurden, und da hatte ich den Heizkörper an. In der Abrechnung wurde auf die Eichüberfälligkeit der Messgeräte hingewiesen, und dass Schätzungen auf vorhergehende Abrechnungszeiträume beruhen würden. Aber Schätzungen wären nicht möglich gewesen, da es hier um eine erste Abrechnung ging und die Wohnung zuvor lange unbewohnt gewesen war. Ich verwies in meinen Beschwerden auf diese Unstimmigkeiten und schickte sogar ein Foto des verbauten Heizkörpers, vergeblich. Stattdessen wurde ich dauernd per Mail auf ein Mainova-Kundenkonto verwiesen, in dem Zahlungsaufforderungen vorliegen würden, an die ich nicht herankam, weil ich ein solches Konto meines Wissens nicht hatte. Einen Zugang erhielt ich erst nach Monaten, nach einem Mainova-internen Verweis auf „Sparte 25“. Das Log-In führte mich zum Stromkonto, obwohl ich keine Stromkundin mehr war, in dem ich auch wieder eine Mahnung ohne vorhergehende Rechnung vorfand, und die wurde auch nicht nachgereicht, als ich darum bat. Merkwürdig ist, dass die Mahnungen sich auf Kundennummer xxx72458746 beziehen, obwohl meine Kundennummer als Wärmekundin anders lautet.
Ich schrieb einen Beschwerdebrief nach dem anderen, zuletzt am 30.07.2025 sogar an Vorstandsvorsitzenden Maxelon. Aber in der Antwort vom 07.08.2025 beharrte das Beschwerde-Management einfach weiterhin auf Zahlung der Mahnungsforderung, ohne auf meinen Beschwerden einzugehen. Beigefügt war die Mail des Beschwerde-Managements vom 01.07.2025 an mich, wonach eine Schätzung der Heizkosten erlaubt sei, wenn der Heizkörper verbaut und keine analoge Ablesung möglich sei. Alternativ könnte ich „…in die Nachrüstung des Zählers mit einem Fernfühler investieren“, sonst müsse ich die geschätzten Verbräuche hinnehmen. Dabei sind alle Heizkörper bereits mit Fernfühler ausgestattet. Hätte ich meine Küche zerlegt, um das Messgerät in Augenschein zu nehmen, würde es den geschätzten Wert möglicherweise sogar ausweisen: Mit Infraschall können auch Geräte manipuliert werden.
Der staatlich geschaffene rechtsfreie Raum lädt zu weiteren kriminellen Aktivitäten natürlich geradezu ein. In der DRK-Siedlungsgemeinschaft in Harheim waren außer mir auch einzelne Geflüchtete offenbar Opfer der Menschenversuche mit Infraschall-Waffen, darunter sogar Kinder (Teil I, S. 124f, S. 29f). Darüber hinaus hatte ich mehrmals Erlebnisse, die Missbrauch von Kindern der Geflüchteten nahelegten (Teil II, S. 18). In der ABG-Seniorenwohnanlage in Sachsenhausen versuchen kommunale Unternehmen, die Not der Opfer mit willkürlichen Forderungen auszubeuten. Ausgerechnet in einer Seniorenwohnanlage begegnete mir außerdem ein WLAN-Router mit dem Namen „Drogenreferat“, als ich noch von der Wohnung aus ins Internet ging, beispielsweise am 29.11.2024 und am 09.01.2025. Einer Recherche der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 17.08.2025 nach hatte es eine Kooperation zwischen einem Frankfurter Polizisten und einem Drogendealer gegeben: „Tod eines V-Mannes. Ein Verbrecher, ein Anwalt, ein Polizist – und ein Millionengeschäft.“ Der Polizist, der als V-Mann-Führer tätig gewesen war, löschte nach dem Tod des V-Manns alle Chats und vernichtete damit Beweismittel, was für ihn jedoch keine nennenswerten Konsequenzen hatte. Im Sommer 2025 fielen mir außerdem erstmals die vielen Fahrzeuge der gehobenen Klasse auf, die an der verwahrlosten Seniorenwohnanlage parkten, darunter eine BMW-Limousine mit abgedunkelten Rückscheiben und einem auffallenden Frankfurter Kennzeichen. Als ich von vorne in dieses Fahrzeug spähte, sah ich auf der Rückbank ein gelbes Plüschtier in der Größe eines Kindes. Wahrscheinlich wurde ich dabei beobachtet, denn am nächsten Tag waren diese Fahrzeuge weg, mit Ausnahme des BMWs des Mieters W..
Dass das kriminelle Netzwerk mit den Menschenversuchen fortfährt, obwohl das Vertuschungsnarrativ entlarvt und damit das Strafrisiko für Täter:innen am Ende der Befehlskette gestiegen ist, ist eigentlich verblüffend. Noch in der Nacht 16./17.11.2025 beharrte die/der Täter:in in der Wohnung über meiner darauf, dass ich Infraschall-Angriffe still zu erdulden habe, und dies mittels Protest-Verlautbarungen gegen meinen Gegenschall: Erst durch sportliches Herumspringen auf dem Boden, danach durch Bollern an meiner Wohnungstür, bei ausgeschaltetem Treppenhaus- und Flurlicht. Da der Mieter, der aus dem Iran stammende Herr F., dazu kaum mehr in der Lage ist, klopfte ich am nächsten Tag an seine Tür, keine Fußmatte, ausgeschaltete Klingel, um herauszufinden, wer auch tagsüber da oben so ausdauernd herumtrampelt. Zu meiner Überraschung öffnete Herr F., behauptete mal wieder, ich sei verrückt, und gab an, in der Nacht zuhause gewesen zu sein: Aber ziemlich sicher in Gesellschaft eines jüngeren Menschen. Er spricht nur schlecht Deutsch, ist wahrscheinlich auch kein Internet-Nutzer, könnte also im Glauben gelassen worden sein, das Vertuschungsnarrativ gelte noch.
Der aktuelle Stand ist, dass die Dauerbelastung und die punktuellen Angriffe mit Infraschall anhalten, in letzter Zeit besonders auf meine Augen. Im Vergleich zu den monatelangen heftigen Angriffen vor einem Jahr wird jetzt verstärkt der Anschein von Natürlichkeit der Symptome angestrebt, was medizinische Kenntnisse bei den Täter:innen voraussetzt. Die Folge ist, dass Angriffe abgeschwächt bei mir ankommen, aber sie kommen dennoch an und wirken. Sonderbar ist, dass ich seit einigen Monaten zuverlässig jeden Mittag einen hochroten Kopf bekomme, der ein bis zwei Stunden anhält und vergeht, wenn ich die Wohnung verlasse, als solle Bluthochdruck angeregt werden. Besonders belastend ist die verstärkte Verhinderung von Schlaf, die wahrscheinlich zum Ziel hat, mich physisch und psychisch doch noch zur Strecke zu bringen: Unter den Augen des Staates. Jedenfalls werde ich weiterhin systematisch daran gehindert normal zu schlafen und meine Wohnung normal zu nutzen.
Dass die erzwungenen Menschenversuche mit Infraschall-Waffen fortgesetzt werden verweist auf staatlichen Schutz, der vertraglich abgesichert sein könnte. Mein letzter Vermieter, das DRK Frankfurt, hatte im Einvernehmen mit dem Amt für Wohnungswesen mit der Hestia-Gründungsgruppe eine Kooperationsvereinbarung zur Nutzung der 24 zweckentfremdeten Sozialwohnungen in Harheim geschlossen. Diese Kooperationsvereinbarung scheint die Möglichkeit von Räumungsklagen gegen widerständige Opfer der Menschenversuche zu beinhalten, obwohl das seit 2021 nicht mehr begründbar ist, weil ich in dem Jahr die Auskunft aus dem Bundes-Innenministerium veröffentlicht hatte, dass Infraschall- und Mikrowellen-Waffen seit 2003 im Bundes-Waffengesetz stehen, aber nicht geregelt wurden (Teil I, S. 27ff) und in den Folgejahren nachweisen konnte, dass die Polizei in die Menschenversuche verstrickt ist und Opfer nicht schützt, sondern bedroht (Teil II, S. 37f). Die Räumungsklage seitens des DRK Frankfurt wurde auch erst erhoben, als die Täter:innen einen Anwalt einschalteten (Teil I. S. 135). Die Vereinbarung über die Nutzung der 24 Sozialwohnungen in der DRK-Siedlungsgemeinschaft wurde zwar mit Sekt begossen, aber nicht an die Vereinsmitgliedern verteilt, sondern konnte nur unter Aufsicht eines Hestia-Gründungsmitglieds eingesehen werden (Teil I, S. 105f), wie bei einem internationalen Freihandelsvertrag unter privater Schiedsgerichtsbarkeit. Hat der deutsche Staat mich als Menschenmaterial für Versuche mit Infraschall-Waffen ans Ausland verkauft? Die staatliche Untätigkeit scheint meine Vermutung zu belegen, denn eigentlich ist es die Pflicht des Staates, mich vor Gewalt mit Waffen und vor genau diesen Menschenversuchen zu schützen.
Aktualisiert 21.11.2025
Die im Text erwähnten Veröffentlichungen (Vibrierende Wohnungen / Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität Teil I und Teil II), sind über die Menüleiste herunterladbar.