Die erzwungenen Menschenversuche mit Infraschall-Waffen finden in Wohnungen statt, so auch in meiner achten Wohnung seit 2014, zum zweiten Mal in einer ABG-Seniorenwohnanlage, diesmal in Frankfurt Sachsenhausen. Auch die ABG ist Komplize, wie alle anderen bisherigen Vermieter. Dass sich Vermieter, ob privat oder kommunal, auf eine solche Komplizenschaft einlassen, obwohl sie offenkundig rechtswidrig ist, ist ein Hinweis auf staatliche bzw. geheimdienstliche Adelung von Kriminalität.
Neu an meiner gegenwärtigen Wohnung ist die Steigerung aller bisher erlebten Indizien für Menschenversuche, und dass auf Basis des 2020 widerlegten Vertuschungsnarrativs die kommunale Wohnungsgesellschaft ABG wie auch der kommunale Energieanbieter Mainova die staatliche Entrechtung der Opfer auch noch auszubeuten versuchen. Nicht neu: Die Frankfurter Polizei schützt immer noch die Täter:innen, nicht die Opfer. Und die Gerichte schützen weiterhin Amtspersonen, die in die Menschenversuche verstrickt sind, sodass ich vom Staat zur fortgesetzten Duldung der Menschenversuche gezwungen werde. Zudem begünstigt die fehlende staatliche Regelung von Energie-Waffen nicht nur deren Missbrauch, sondern wegen der Lage der Seniorenwohnanlage am Rande der Stadt auch andere Formen von Kriminalität.
Als ich zwischen 2016 und 2019 in der ABG-Seniorenwohnanlage im Frankfurter Ostend lebte, hatte ich bereits Infraschall-Angriffe gemeldet, aber da zu diesem Zeitpunkt die Existenz von Infraschall-Waffen noch nicht öffentlich bekannt war, bekam ich Besuch von einem Sozialbetreuer (Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität, Teil I, S. 103). Als 2022 meine Wohnung in der DRK-Siedlungsgemeinschaft in Frankfurt Harheim wegen meiner Selbsthilfemaßnahmen (Teil I, S. 129f) gekündigt wurde, bewarb ich mich beim Frankfurter Wohnungsamt um eine neue, mit Hinweis auf meine noch anhängige Klage beim Verwaltungsgericht zur Erlangung von staatlichem Schutz vor Waffengewalt, deren Ausgang ich abwarten wollte, weil sonst eine Fortsetzung der Menschenversuche in der neuen Wohnung zu erwarten war. Dennoch erhielt ich kurz danach ein Wohnungsangebot von der ABG, das ich mit Schreiben vom 08.03.2023 ablehnte. Als das Amtsgericht der Räumungsklage des DRK wider Erwarten stattgab (Teil I, S. 65f), war ich allerdings froh über das kurzfristige Angebot einer weiteren ABG-Wohnung, die ich angesichts der drohenden Wohnungslosigkeit auch annehmen musste. So bekam ich zwar ab August 2023 ein neues Dach über dem Kopf, wurde aber offenkundig bewusst in eine für Menschenversuche präparierte Wohnung einquartiert (Teil II, S. 1ff), in der mir weiterhin ein menschenwürdiges Leben verwehrt wird, jetzt unter verschärften Bedingungen.
Meine neue Wohnung hatte mindestens ein Jahr lang leer gestanden, war also einer speziellen Sorte Mieter:in vorbehalten, eine Belegungspraxis, die der in der DRK-Siedlungsgemeinschaft gleicht (Teil I, S. 123f, Teil II, S. 6f), ebenso, dass viele der Wohnungen nicht oder nur phasenweise bewohnt werden, erkennbar an fehlenden oder nicht platzierten Fußmatten und überquellenden Briefkästen. Das könnte mit dem Sendemast auf dem Haus Mörfelder Landstraße 247 zusammenhängen, der die Wohnanlage ungewöhnlich stark mit Mikrowellen belastet (Teil II, S. 8f). Ich glaube allerdings, dass die meisten Mieter:innen eigentlich anderswo wohnen und nur gelegentlich vorbeischauen. Nach meiner Beobachtung werden in der 4. Etage höchstens zwei der sechs Wohnungen dauerhaft von den Leuten bewohnt, deren Name an der Tür steht, eine davon ist meine. Bis etwa Mitte 2024 traf ich regelmäßig noch zwei weitere Frauen auf dem Gang, die kurz nacheinander in Pflegeheime verlegt wurden, Luise dG gegen ihren Willen, sie hatte wahrscheinlich zu den Opfern gehört (Teil II, S. 3). Als am 23.06.2025 im Haus der Strom ausfiel, versammelten sich von den potentiell rund 20 Bewohner:innen nur drei im Treppenhaus. Dabei bekam ich den Nachbarn R. aus der 2. Etage erstmals zu Gesicht, der mehrmals am Aushangsbrett im Erdgeschoss meine Verbringung in ein Pflegeheim bzw. in die Psychiatrie gefordert hatte. Marika H. aus dem Nachbarhaus, die ich noch nie in diesem Haus gesehen hatte, erzählte, dass sie im Pflegeheim am Hühnerweg arbeitet, in das Louise dG. verlegt worden war: Sie sei inzwischen halb gelähmt. Frau W. kannte ich bereits, ebenfalls den Nachbarn K. aus der 3. Etage, der unmotiviert das Chaos bei der Mainova erwähnte.
Diese ABG-Seniorenwohnung befindet sich erstmals zwischen einer Täter-Wohnung über meiner und einer unter meiner. Mieter der oberen Wohnung ist der aus dem Iran stammende Herr F., der unteren Erwin H. Dass meine Wohnung eine Opferwohnung ist, ergibt sich u.a. aus den in meinem Wohnzimmer aus der Wand ragenden Kabelsträngen am Knick zwischen Wand und Decke, die wahrscheinlich in eine der beiden bewohnten Wohnungen in der oberen Etage führen, wo außer Herrn F. auch Frau L. wohnt, die bis August 2025 zusammen mit einem jüngeren Mann mit optischem Migrationshintergrund aufgetreten war und dem Hinweis auf ihrem Renault nach christliche Lebensberatung anbietet. Die Tür von Frau L.s Wohnung ist mit einem speziellen Türspion ausgerüstet, der einer Überwachungskamera gleicht. Die Tür des neuen Mieters Herrn W. wurde ebenfalls mit einem solchen Spion ausgerüstet, und vor kurzem auch die Tür von Erwin H.. Der Spion an der Wohnungstür des aus dem Iran stammenden Kaweh/Darius H.D. unterscheidet sich von den drei oben erwähnten Spionen etwas. Aber alle vier Türspione unterscheiden sich von denen der anderen Wohnungen. Mein Türspion jedenfalls lässt nur ahnen, wer davor steht.
Die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen werden in der Regel von häufig wechselnden Besucher:innen der Wohnungen über und unter meiner durchgeführt, da die Mieter für dauerhafte nächtliche Angriffe zu alt sind. Angriffe mit Infraschall sind für Menschen nur spürbar. Hörbar sind allerdings die Aktivitäten der Täter:innen in den angrenzenden Wohnungen, etwa Möbelrückgeräusche (Vibrierende Wohnungen, S. 13, Teil I, S. 72, Teil II, S. 1f). Nach meinen Erfahrungen haben sie unterschiedliche Fähigkeiten, Neigungen und Anweisungen. Dass es sich um unterschiedliche Personen handelt, ist auch an den Schrittfolgen erkennbar. Einer der regelmäßigen Folterknechte ist offenbar der Bewohner einer Wohnung der Nassauischen Heimstätten, die meiner Wohnung genau gegenüber liegt, ein älterer Mann mit futuristischer Frisur über V-förmigem Gesicht, der meine Wohnung beobachtet und dabei aus dem Fenster raucht. Er hat mich mehrmals angegriffen, als ich an seiner Wohnung vorbeiging. Zudem korrespondieren Angriffe in meiner Wohnung mit Licht an oder aus in seiner. Möglicherweise sind Täter:innen sogar als Subunternehmer organisiert: Am 27.07.2025 traf ich erstmals einen aus der Gruppe der jungen Leute in hellblauer Oberbekleidung, einen Mann, der sich am Straßeneingang zum Fahrrad-Raum mit einem Schlüssel Einlass zu verschaffen versuchte und mehrmals auf seinem Rad vor mir floh, anstatt zu sagen, er sei Pfleger und zum Zutritt berechtigt: Entweder, weil er kein Deutsch sprach, und/oder, weil er kein Pfleger war. Diese Leute in Hellblau, meist Männer, meist auf Osteuropäisch in ihre Handys sprechend, tummeln sich seither im Haus, und reisen auch nicht nur per Fahrrad an, sondern auch mit einem roten Seat-Kleinwagen, F-GH-…. Am 09.01.2026 sah ich den mutmaßlichen Täter Erwin H. in Begleitung einer Frau aus dieser Truppe in den Aufzug steigen.
Unter den wenigen Mieter:innen, die ich in diesem Haus kennengelernt habe, sind die meisten dem Anschein nach eher arm. Die eine Ausnahme ist Herr H. aus der 3. Etage, vermutlich Syrer, der bis etwa Anfang 2025 einen veilchenblauen Mercedes mit Bad Homburger Kennzeichen fuhr und nur selten vor Ort ist. Die andere Ausnahme ist Herr W., der im Frühjahr 2025 eine Seniorensozialwohnung im Erdgeschoss bezogen hat, Fahrer/Halter eines dunkelblauen BMWs und eines Motorrads. Sein Küchenfenster am Hauseingang zur Aussiger Straße wurde, anders als bei seiner Vormieterin, nicht mit Gardinen ausgestattet und gab sowohl die Sicht frei auf alle, die die Haustür passierten, wie auch auf die edel eingerichtete Küche. Dass direkt nach dem Update vom 23.10.2025 alle Fenster mit Sichtblenden verhängt wurden, legt nahe, dass er meine Website beobachtet und folglich verstrickt sein könnte. Sein BMW war zuvor von einem anderen Mann gefahren worden, den ich mehrmals im bzw. am Haus getroffen hatte. Als wir uns am 23.05.2025 kurz unterhielten, stellte er sich als Physiotherapeut F. vor. Daraus könnte folgen, dass Herr W. ebenfalls im Gesundheitsbereich tätig ist oder war und dass der BMW mit dem Kennzeichen F-SW-…. ein Firmenfahrzeug ist. Merkwürdigerweise steht dieser BMW seit Anfang Dezember abwechselnd mit dem weißen Renault-Kleinwagen von Frau L. mit Einbruch der Dämmerung rot blinkend am Haus. manchmal vertreten durch andere Fahrzeuge, u.a. einem Kleinwagen des Frankfurter Verbands. Frau L. und Herr W. verfügen beide über spezielle Türspione, was auf spezielle Rollen in diesem Haus verweist. Merkwürdig ist auch der Brief des Frankfurter Wohnungsamts vom 29.10.2025, dass aufgrund einer Mitteilung der „Datenstelle der Träger der Rentenversicherung“ bei mir Kapitalerträge angefallen seien, über die ich bis 02.12.2025 Auskunft geben solle. Dem Poststempel nach war der Brief am 13.11.2025 losgeschickt worden, was mir nur 2 Wochen Zeit zur Besorgung von Unterlagen ließ. Meine Rückfrage bei der Rentenversicherung ergab, dass sie nur Daten ans Finanzamt meldet. Woher wusste das Wohnungsamt also von der GLS-Bankverbindung? Meine Bitte um Aufklärung wurde nicht beantwortet.
Meine Wohnung, die Wohnung einer vom Staat entrechteten Bürgerin, wird hier, anders als bei allen Wohnungen zuvor, phasenweise nahezu täglich nachvollziehbar betreten (Teil II, S. 3), derzeit sogar mehrmals täglich: Vermutlich, um mich einzuschüchtern, aber noch eher, um Überwachungseinrichtungen einzubauen oder zu warten. In der Wohnung des Beamten-Wohnungsvereins hatte ich auf Verdacht das Schloss der Wohnungstür austauschen lassen, und das machte ich bei der Wohnung in der DRK-Siedlungsgemeinschaft wieder. Aber Kriminelle sind durch Schlösser offenkundig nicht aufzuhalten. Zudem hat die hiesige Betreuerin des Frankfurter Verbands einen Schlüssel. Kenntlich sind die Hausfriedensbrüche am veränderten Verhalten des Türschlosses und der Überwachungskameras und an unabsichtlichen Hinterlassenschaften, etwa verlorene Pailletten, Schrauben, Muttern etc. Zu den absichtlichen gehören Hundekot im Rucksack, Popel im Handtuch, Fäkalienspuren auf dem frisch bezogenen Bett. Anfang 2024 war ein teuer aussehender Ohrring eine Weile weg, aber dann wieder da, wahrscheinlich nach Schätzung des Wertes. Die Tür meines Sekretärs, in dem mein Notebook eingeschlossen war, ist seit einer Betretung im Sommer 2024 (Teil II, S. 3) kaputt, in der Küchen-Arbeitsplatte und an einem Wohnzimmer-Regal sind Schäden, die nicht von mir stammen, es gibt mehrere Schlagspuren im Fuß einer Stehlampe und auch welche im Fußboden, eine Holztruhe und ein Tisch weisen neue Schrammen auf, Geschirr wurde mehrmals angefräst, wie schon in der DRK-Siedlungsgemeinschaft, zuletzt im Dezember 2025. Reaktionen einer Mitmieterin nach, durchaus freundlich, scheinen alle im Haus schon in meiner Wohnung gewesen zu sein, und sich dabei wie bei sich zuhause gefühlt zu haben: Irgendjemand wischte mal Kleberreste von einem Gerät oder den Fingern ganz traulich an meiner Küchenschürze ab, irgendwer schnitt sich deutlich sichtbar einen Ableger von meinem Zyperngras ab. Meine Wohnung wird sogar betreten, wenn ich schlafe, denn am 22.11.2024 wachte ich nachts kurz auf, eine riesige Hand vor meinem Gesicht, und am nächsten Morgen war die Wohnungstür nicht abgeschlossen, die ich normalerweise immer sorgfältig verschließe.
Einschüchterungsversuche und Überwachungsmaßnahmen begleiten mich seit 2014 (Teil I, S. 75ff). Der erste Einschüchterungsversuch fand allerdings schon 2013 statt, in Form eines anlasslosen, aber auffallend bösartigen Beschwerdebriefs der Nachbar:innen in der Auerswaldstraße an meinen damaligen Vermieter, den Beamten-Wohnungsverein (Teil II, S. 15). Damals war mir nicht bewusst, dass ich Opfer von Menschenversuchen mit Infraschall-Waffen geworden war, ich hatte noch nie von Infraschall-Waffen gehört und hatte folglich auch keinen Grund zu Hörschall-Gegenmaßnahmen. Erst Jahre später verstand ich die Unterstellung im Beschwerdebrief, ich würde mit Bowlingkugeln hantieren, und auch die Drohung des Geschäftsführers Martin Neckel, Protokolle führen zu lassen (Vibrierende Wohnungen, S. 10). Der Beschwerdebrief belegt, dass Menschenversuche mit Infraschall-Waffen schon lange vor 2013 stattgefunden haben müssen, weil dem kriminellen Netzwerk die Gegenschall-Abwehrmaßnahmen der Opfer bekannt waren. Und dieser Brief macht deutlich, dass Protokollführen als Methode so zuverlässig wirkt, dass sie auch angewandt werden kann, wenn dazu kein Anlass besteht. Die Methode ist einfach: Hörschall-Gegenwehr von Opfern wird von den Täter:innen durch Angriffe getriggert und protokolliert, notfalls auch als Erfindung. Diese Protokolle werden vom Vermieter benutzt, mit der Wohnungskündigung zu drohen, und im Falle einer Räumungsklage vom Amtsgericht anerkannt. Ziel ist, die Duldung der Menschenversuche zu erzwingen: Planmäßig.
In der Seniorenwohnanlage in Sachsenhausen sind die Einschüchterungsversuche und Überwachungsmaßnahmen, im Unterschied zu früher erlebten, auffallend offen, denn die Täter:innen berufen sich immer noch auf das staatliche Vertuschungsnarrativ (Teil II, S. 9f). Ab März 2024 begann Erwin H. aus der Wohnung unter meiner an meine Tür zu kommen, dagegen zu hämmern und zu schreien, offenbar eine späte Reaktion auf meine Selbsthilfemaßnahmen gegen Infraschall-Angriffe (Teil I, S. 129f) seit meinem Einzug im August 2023. Ich bin sicher, dass er den Zusammenhang zwischen Infraschall-Angriffen und meinen Hörschall-Abwehrmaßnahmen kennt, auch, weil ich nach seinem ersten Haustürbesuch mit ihm zu reden versuchte und ihm die Webadresse eingewarf, wie danach noch einigen anderen Mieter:innen. Aber er glaubt sich offenbar unangreifbar in seinem Tun, möglicherweise wird er auch vorgeschickt, die Geltung des Vertuschungsnarrativs trotz Widerlegung aufrecht zu erhalten. In der Regel mache ich nicht auf, wenn er an meiner Tür hämmert, am 12.01.2025 aber doch: Da forderte er mich auf, aus dem Fenster zu springen und zwar im Beisein von Helmut K. und Wolfgang K., meine beiden nächsten Nachbarn und den Indizien nach in die Menschenversuche zumindest am Rande verstrickt. Er wiederholte seine Fenstersprung-Aufforderung noch mehrmals, behauptete, ich sei krank bzw. verrückt, und beschimpfte mich auch als Hexe, klassisches Vertuschungsnarrativ. Er brüllte auch immer wieder: Kommen Sie heraus! als sei er früher Polizist gewesen, wofür spricht, dass die Fenstersprung-Aufforderung das Insider-Wissen voraussetzt, dass die Polizei Opfer nicht schützt, weil sie in die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen verstrickt ist (Teil II, S. 36ff).
In dieser Hinsicht aufschlussreich waren die beiden Ansprachen des Nachbarn Roland T., die erste am 16.09.2025, als ich mich dem Haus näherte. Er rief vom Gangfenster der 3. Etage aus, ich solle einmal herkommen, er wolle mit mir reden, mit einer autoritativen Armgeste, was ebenfalls nahelegte, dass er früher Polizist gewesen sein könnte. Ich ignorierte ihn, was mir drei Tage später eine zweite derartige Aufforderung einbrachte. Diesmal saß einer der Spione in der Nähe des Hauses und tippte auffällig in sein Handy, und davor wartete Nachbarin K. aus dem Haus 249, die mich seit meinem Einzug im Gebiet um die Wohnanlage stalkt, und fragte nach dem Laden auf der Zeit, in dem ich gerade gewesen war. Diese zweite Aktion war offenkundig eine Machtdemonstration – wir wissen, wo du warst! – , und wahrscheinlich auch ein Versuch zu vertuschen, dass Roland T. wusste, welchen der vier Hauseingänge ich benutzen würde, vermutlich dank meiner Chippung (Teil II, S. 20f). Ich hatte in meinem Tagebuch anlässlich dieses Erlebnisses über die Möglichkeit nachgedacht, ob ich digital geortet worden war, und das wird mitgelesen, obwohl weggesperrt. Im Frühjahr 2025 machte ich dort beispielsweise eine Bemerkung über meine neuen „kackbraunen“ Schuhe, worauf kurz später ein brauner Kackhaufen aus Bauschaum auf meinen Balkon auftauchte. Am 23.06.2025 machte ich einen Eintrag über die im Sommer auffälligen Meisenknödel auf der Terrasse der EG-Wohnung im Nebenhaus, in der mindestens ein Jahr lang ein Mann orientalischen Aussehens seinen Fernseher anstarrte, als sei er gebannt (Teil II, S. 7). Worauf am Abend die Meisenknödel verschwunden waren.
Zu den Einschüchterungsversuchen gehört auch, dass das Zahlenschloss zu meinem Abstellraum geknackt und die Klingel meines Fahrrads mit einer Zange zerdrückt wurde. Kurz davor, am 03.08.2024, hatte ich den Nachbarn auf der gleichen Etage, Mirko K., an meiner Verschlagstür angetroffen, das Schloss begutachtend. Ende September 2024 wurden die Nägelchen an zwei Türen innerhalb der Wohnung herausgezogen, wieder mit einer Zange. Das dokumentierte ich per Foto und machte am 14.10.2024 eine Anzeige bei der Polizei, wie immer ohne Reaktion.
Die Überwachung war in keiner meiner vorhergehenden Wohnungen aber derart massiv. In den gemeinschaftlichen Bereichen weist ein runder Aufkleber auf Überwachung sogar hin: Ein rotes Verbotszeichen, dahinter ein Gesicht mit Tarnkappe und blauen Glubschaugen, das ich erst als Kopftuchmädchen gelesen hatte (Teil II, S. 7). Dass dieser Sticker Überwachung anzeigt, wurde mir demonstriert, als ich einen der allgegenwärtigen Altersarmut-Sticker vom Notausgang abgepult hatte. In der Senioren-Wohnanlage sind alle von Armut betroffen, ich auch, mit Ausnahme von Herrn W. und vermutlich auch Herrn H.. Als ich kurz danach die Tür zu den Abstellräumen passierte, prangte da einer der Überwachungssticker. Dass die Täter:innen mich auf dem Schirm haben, lassen sie mich auch digital wissen: Im Mai 2025 wurde beispielsweise im PC-Browser eine Werbung für Yoga-Übungen und Übungen gegen Bauchfett eingeblendet, die ich damals jeden Morgen machte, Wissen, das nur einer Überwachungskamera entstammen kann.
Seit 2021, seitdem ich Gerichte anrufe, werden Handy und Rechner sichtbar kontrolliert und manipuliert (Teil II, S. 77f). Dass 2024 meine Rechner übernommen bzw. lahmgelegt wurden, und dass mein Internet-Zugang in der Wohnung praktisch unbrauchbar geworden ist, habe ich noch nie erlebt. Sogar während ich an einem uralten Desktop an diesem Text arbeite, wird dieser sichtbar überwacht. Auch das ein Hinweis auf Kriminalität unter staatlichem Schutz (siehe Post zum Verfassungsschutz).
Betretungen, Überwachung, Einschüchterung: Die Wohnanlage ist für mich Feindesland, meine Wohnung ist ein Kriegsgebiet, in dem ich rund um die Uhr mit Infraschall in wechselnder Stärke traktiert werde, Anfang 2025 beispielsweise monatelang mit der Sorte, die Gleichgewichtsstörungen verursacht. Darüber hinaus wird mir auch die normale Nutzung der Wohnung möglichst schwer gemacht. Wenn ich etwas in der Küche mörsere, fangen meine Mandeln an zu zwicken, bis mir die Tränen aus den Augen treten, egal, ob Chili oder etwas anderes im Mörser ist. Wenn ich an bestimmten Stellen mit dem linken Arm ausgreife, setzt prompt ein scharfer Schmerz ein. Meine Lungen werden beengt, manchmal bis zu Erstickungsgefühlen, verschleimen oft, meine Bronchien werden zum Rasseln gebracht, ich werde zu Niessanfällen gezwungen, besonders häufig morgens, manchmal auch beim Essen. Wie überhaupt Essen und Trinken oft behindert werden, beispielsweise durch Schluck- oder Kaustörung, wobei der Reflex neuerdings ausgeschaltet wird, sich nicht in den eigenen Mundinnenraum zu beißen, etwa auf die Zunge. Wenn ich irgendwo sitze, ob am PC oder zum Schreiben, werde ich regelmäßig auf die Toilette gezwungen. Tagsüber kann ich kein Nickerchen machen, wenn mir danach ist, werde aber oft schockartig in Schlaf versetzt, wenn ich mich zum Lesen hinsetze.
Besonders drastisch sind die Angriffe auf meine körperliche Unversehrtheit und Autonomie allerdings nachts, da hier mein Schlaf noch intensiver als in vorhergehenden Wohnungen manipuliert wird: Jede Nacht werde ich mehrmals aus dem Schlaf gerissen, manchmal im Stundentakt, meist durch Herzwummern und Hautbrennen (Teil I, S. 46, Teil II, S. 2). Danach werde ich stundenlang wach gehalten und systematisch mit Infraschallanwendungen gequält, die unterschiedliche Schmerzen verursachen. Im Dezember 2024 wurde mein Leib nachts mehrmals stundenlang heftig durchvibriert, angefangen bei den Augäpfeln, was meines Wissens einen epileptischen Anfall auslösen kann. Da gegen die bewaffneten Täter:innen nur Gegenschall etwas hilft, drehe ich die Musik laut, mit der Folge, dass ich seit Monaten zu lauter Musik schlafen muss, denn immer, wenn ich sie leiser mache, gehen die Angriffe verstärkt weiter. Wie genau ich überwacht werde, und wie bedenkenlos menschenfeindlich die Täter:innen mit mir umgehen, erlebte ich, als ich im Frühjahr 2024 beim Masturbieren einen harten Anusschmerz spürte, der sich mehrfach wiederholte, als ich das Erlebnis veröffentlichte. Überhaupt steht der Unterhosen-Bereich im Fokus: Seit Jahren werden immer wieder Herpesschwellungen an der Vulva und Gürtelrosenschwellungen über der Pofalte angeregt. Nach dem Post vom Juli 2025 über den Verfassungsschutz, in dem „ritueller Missbrauch“ vorkam, wurde ich am 12./13. Juli 2025 die ganze Nacht mit Vibrationen meiner Vulva gequält. Seit einigen Monaten werden Juckgefühle am Anus und der Vagina angeregt, als würden da Ameisen herumkrabbeln. Schon lange werden die Hautnerven am linken Auge zum Jucken gebracht, was Schwellungen triggert, die meine Sehfähigkeit einschränkt. Phasenweise wird mein Kopf unmotiviert so rot, als hätte ich Bluthochdruck. Neulich blutete ohne erkennbare Ursache plötzlich mein rechter Daumen. Es ist mir schon lange nicht mehr möglich zu erkennen, welche Körpersymptome mir mittels Infraschall zugefügt werden und welche natürliche Körperäußerungen sein könnten. Ungestörten Schlaf in meinem eigenen Rhythmus habe ich seit vielen Jahren nicht mehr erlebt.
Auch einen direkten Anschlag auf mein Leben könnte es gegeben haben: Am 20.12.2024, als ich die Treppe hinunterstieg, hörte ich einen lauten Rumms und sah im Erdgeschoss Frau G., die zeitgleich die Treppe heraufgestiegen war, in einer Blutlache liegen. Ich rief den Notdienst, der sie ins Krankenhaus brachte, wo sie am 23.12.2024 an den Folgen des Sturzes starb. Normalerweise bin ich die einzige, die die Treppe benutzt, und ich bin auf die Angriffe gefasst, weil ich da schon oft auf unterschiedliche Weise mit Infraschall angegriffen worden bin, anders als damals die Nachbarin.
Wie schon in Harheim werden meine technischen Geräte mittels gerichteter Energie manipuliert (Teil I, S. 16f, Teil II, S. 4), besonders häufig meine Musikanlagen: Wenn ich hr2 auf UKW höre, wird oft auf Verkehrsfunk umgeschaltet, ein Novum, passiert auch nur bei diesem Sender. Zu den vielen Möglichkeiten von Infraschall gehört, dass die Musik lauter oder leiser gemacht werden kann. Beim Kochfeld konnte ich beobachten, wie die Hitzegrade durchgeschaltet wurden. Im November 2023 brauchte ich eine neuen Kühlschrank, im Februar 2024 wieder eine neue Waschmaschine (Teil I, S. 17).
Ab April 2024, also in zeitlicher Nähe zum Beginn der Wohnungstürbesuche durch Erwin H. und später auch durch Herrn F., begann die ABG, mir Briefe allgemeinen Inhalts zu schicken, angeblich an alle Mieter:innen, der erste Brief ging seltsamerweise sogar an meine alte Adresse. Das verstand ich als Warnung, sah jedoch keine Alternative zu meinen Selbstschutzmaßnahmen, da der Staat seiner Schutzpflicht nicht nachkommt. Mit Brief vom 25.02.2025 informierte mich das ABG-Sozialmanagement über einen Besuch in meiner Wohnung, um „Unstimmigkeiten“ zu besprechen. In meiner Antwort vom 05.03.2025 wies ich ein weiteres Mal auf die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen hin, ebenso auf meine Website, und dass ich zu einem Gespräch in den ABG-Räumen bereit wäre. Es folgte jedoch kein Terminvorschlag, sondern die erste Abmahnung vom 18.03.2025, samt Protokoll meiner Gegenschall-Interventionen, die von den Täter:innen durch Infraschall-Angriffe getriggert worden waren. Am 09.04.2025 kam die zweiten Abmahnung nebst Protokoll, auf die ich mit Brief vom 22.04.2025 ausführlich antwortete. Die ABG beharrte dennoch auf dem alten Vertuschungsnarrativ, wonach Opfer der Menschenversuche krank oder verrückt seien, und Täter:innen unschuldige Opfer. Das avisierte Gespräch mit der ABG-Sozialmanagerin D. sollte nun zwar in den ABG-Räumen stattfinden, aber im Beisein einer Frau Doktor aus dem Gesundheitsamt, obwohl Waffen-Missbrauch als Auslöser der „Unstimmigkeiten“ im Haus deutlicher wahrscheinlicher war. Im Gespräch am 16.06.2025, ohne die Mitarbeiterin des Gesundheitsamts, dafür im Beisein der kaufmännischen Sachbearbeiterin D., versuchte die ABG-Sozialmanagerin nach meinem Eindruck weiterhin, mich zu psycho-pathologisieren, beispielsweise durch übergriffige Fragen. Ich sagte trotzdem zu, mich nachts mit Selbstschutzmaßnahmen möglichst zurückzuhalten.
Aber wenige Wochen später nahmen die Angriffe wieder zu, besonders nachts. Zugleich wurde das Mobbing verstärkt: Am 19.08.2025 bollerte wieder jemand nachts an meiner Tür. Am 22.08.2025 begegnete mir der damals ständige Begleiter der Mieterin L., die im 5. Obergeschoss neben der Täter-Wohnung über meiner wohnt, ausnahmsweise allein, und richtete dabei erstmals das Wort an mich: Ob bei mir alles ok sei? Die Frage klingt freundlich, enthält aber in ihrer Unmotiviertheit die typische Unterstellung des Vertuschungsnarrativs, das Opfer sei irgendwie krank. Genau die gleiche Frage hatte schon der Mieter der Wohnung direkt über meiner, Herr F., an mich gerichtet. Am nächsten Tag erzählte mir der Nachbar auf der gleichen Etage, Serhi R., dass er in seiner Wohnung eine Leiche rieche, er habe seinen Nachbarn Mirko K. schon so lange nicht mehr gesehen. Am übernächsten Tag kam Erwin H. mittags wieder an meine Tür und randalierte, ohne Anlass, also vorgeschickt.
Am 25.08.2025 fand ich die 3. ABG-Abmahnung im Briefkasten, wieder per Boten, wieder mit Täter-Protokoll, trotz des aktuellen Kenntnisstandes, also wider besseren Wissens. Das lässt vermuten, dass das Mobbing im Vorfeld mit der ABG abgesprochen und nun beabsichtigt war, mich mit Gewalt aus dem Haus oder in den Selbstmord zu treiben. Danach wurden meine Nächte noch furchtbarer, meine Wohnung wurde noch öfter betreten, eine neue Ameisen-Invasion (Teil II, S. 4) setzte ein, diesmal in der Küche, und am 31.08.2025 tobte der neue Rauchwarnmelder im Wohnzimmer plötzlich los, als ich kochte. Dass das Gerät losging, als ich in der Küche über das zu heiß gewordene Öl fluchte, legt nahe, dass meine Äußerung mitgehört und vielleicht auch mitgesehen worden war, und belegt in jedem Fall, dass das Gerät per Infraschall aktiviert wurde. Die dauernden Probleme mit den Rauchwarnmeldern erlebe ich hier ebenfalls zum ersten Mal (Teil II, S. 7f).
In meiner Erwiderung vom 01.09.2025 fragte ich, weshalb die ABG die Täter:innen nicht anzeigt, aus deren Protokollen ihre Täterschaft hervorgeht. Aber das geht wohl nicht, wenn die Täter:innen und die ABG kooperieren. Am 24.09.2025, keine 24 Stunden nach Upload des aktualisierten Posts, lag eine weitere AGB-Abmahnung in meinem Briefkasten, wie immer per Boten, und auch in dieser Abmahnung wird auf Protokolle der Täter:innen verwiesen. Muss ich aus Sicht der ABG die Menschenversuche dulden, wenn ich meine Wohnung nicht verlieren will? Oder mich doch aus dem Fenster stürzen? Das möchte ich vermeiden und bemühe mich also, die von der ABG bemängelten Selbstschutzmaßnahmen zu vermeiden, was den Täter:innen anscheinend missfällt. Am 27.09.2025 wurde mein Rachenraum ab 6 Uhr heftig angegriffen und meine Nase schwoll so stark zu, dass ich durch den Mund atmen und die Wohnung verlassen musste. Darauf gingen die Symptome schlagartig zurück, kehrten aber vermindert zurück, als ich nach einer Viertelstunde wiederkam, zu jugendlichen Schritten aus der oberen Wohnung. Der Wohnungsmieter F. läuft nur noch schlecht.
Dass meine Wohnung eine Opferwohnung ist, ergibt sich außerdem aus willkürlichen Zahlungsaufforderungen und Mobbingaktionen seitens ABG und Mainova. Im Juni 2024 verstopfte zum zweiten Mal innerhalb von 10 Monaten die Dusche, was ich dem ABG-eigenen Reparaturdienst eRepa meldete. Die erste Reparatur zahlte die ABG, aber dieses Mal sollte ich bezahlen, weil Haare im Abfluss gefunden worden waren. Die Verstopfung war aber erkennbar nicht Folge des fehlenden Siebs, sondern der Infraschall-Manipulation des Wasserabflusses, weil zeitgleich in der Küche Wasser in den Spülschrank überzulaufen begann, wenn ich das Spülwasser wegschüttete (Teil II, S. 5). Die ABG ließ einen neuen, baugleichen Syphon einbauen, wieder ohne Sieb, also weiterhin mit Haaren im Abfluss, aber ohne Verstopfung. Der Wasserüberlauf beim Spülen hält an, tritt aber nicht auf, wenn ich zu anderen Zeiten spüle als gewöhnlich, was auf manuelle Verursachung, und zwar mittels Infraschall verweist. Auf Manipulation der Wasserversorgung deutet auch, dass am 29.10.2025 ohne Vorwarnung das Wasser in der gesamten Wohnung versiegte, was ich eRepa telefonisch meldete. Eine Viertelstunde später allerdings konnte ich Entwarnung geben: Mein Telefon wurde wahrscheinlich abgehört. Merkwürdigerweise beauftragte eRepa darauf eine Firma damit, ein Problem in meiner Wohnung zu beheben, das ich nicht gemeldet hatte. Am 03.11.2025 stand ein Handwerker ohne Termin vor meiner Tür und schien sich über meine Überraschung sehr zu amüsieren.
Die Mainova nahm den Heizkörper in der etwa 6qm kleinen Küche zum Anlass, Heizkosten einzufordern, die nicht entstanden sein können, und zwar mit Hilfe der Techem, von der der Ablesewert stammt. Mit der Techem hatte ich in Zusammenhang mit den ungewöhnlich störanfälligen Rauchwarnmeldern bereits sonderbare Erfahrungen gemacht (Teil II, S. 7f). Zunächst aber fiel mir auf, dass mich die Mainova mehrere Monate lang daran hinderte, einen Stromvertrag mit einem Stromversorger meiner Wahl im Rhein-Main-Gebiet abzuschließen (Teil II, S. 8). Dass ich derweil Stromkundin der Mainova war, erfuhr ich erst aus einer Mahnung, der kein Vertrag, kein Abschlagsplan und auch keine Rechnung vorausgegangen waren. Das könnte mit dem Stromzähler zu tun haben, denn erst als der im April 2025 ausgetauscht wurde, kam die erste Fernwärme-Abrechnung, und zwar für den Zeitraum August 2023 bis Mai 2024. Zuvor war ich zweimal durch den Mainova-Dienstleister Promotional Ideas in Bad Homburg auf Mainova-Briefpapier über Termine in Kenntnis gesetzt worden, an denen ich zwecks Austausch des Stromzählers zuhause sein sollte, wobei ich beide Male kommentarlos versetzt wurde. Der Zähler wurde schließlich im Beisein eines ABG-Hausmeisters ausgetauscht, wovon ich auch erst auf Nachfrage erfuhr.
An dieser ersten Wärme-Abrechnung ist auffällig, dass der Abschlag um einen Euro erhöht wurde, ich aber eine Nachzahlung von etwa 133 Euro entrichten sollte, offenbar wegen des hohen Verbrauchs von 1.029 Zählern in der kleinen Küche, obwohl die Heizung seit meinem Einzug ausgeschaltet ist, weil er an der gleichen Seite angebracht wurde, an der der Wasseranschluss ist, weshalb er in die Küchenzeile verbaut werden musste, wie auch in anderen Wohnungen in diesem Haus. Dass der hohe Verbrauch unplausibel ist, ergibt sich auch aus der Tatsache, dass im Wohnzimmer, ca. 20 qm groß, 1.573 Zähler gemessen wurden, und da hatte ich den Heizkörper an. In der Abrechnung wurde auf die Eichüberfälligkeit der Messgeräte hingewiesen, und dass Schätzungen auf vorhergehende Abrechnungszeiträume beruhen würden. Aber Schätzungen wären nicht möglich gewesen, da es hier um eine erste Abrechnung ging und die Wohnung zuvor unbewohnt gewesen war. Ich verwies in meinen Beschwerden auf diese Unstimmigkeiten und schickte sogar ein Foto des verbauten Heizkörpers, vergeblich. Stattdessen wurde ich dauernd per Mail auf ein Mainova-Kundenkonto verwiesen, in dem Zahlungsaufforderungen vorliegen würden, an die ich nicht herankam, weil ich ein solches Konto meines Wissens nicht hatte. Einen Zugang erhielt ich erst nach Monaten, nach einem Mainova-internen Verweis auf „Sparte 25“. Das Log-In führte mich zum Stromkonto, obwohl ich keine Stromkundin mehr war, in dem ich auch wieder eine Mahnung ohne vorhergehende Rechnung vorfand, und die wurde auch nicht nachgereicht, als ich darum bat.
Ich schrieb einen Beschwerdebrief nach dem anderen, zuletzt am 30.07.2025 sogar an Vorstandsvorsitzenden Maxelon. Aber in der Antwort vom 07.08.2025 beharrte das Beschwerde-Management einfach weiterhin auf Zahlung der Mahnungsforderung, ohne auf meinen Beschwerden einzugehen. Beigefügt war die Mail des Beschwerde-Managements vom 01.07.2025 an mich, wonach eine Schätzung der Heizkosten erlaubt sei, wenn der Heizkörper verbaut und keine analoge Ablesung möglich sei. Alternativ könnte ich „in die Nachrüstung des Zählers mit einem Fernfühler investieren“, sonst müsse ich die geschätzten Verbräuche hinnehmen. Dabei sind alle Heizkörper bereits mit Fernfühler ausgestattet. Hätte ich meine Küche zerlegt, um das Messgerät in Augenschein zu nehmen, würde es den geschätzten Wert möglicherweise sogar ausweisen: Mit Infraschall können ja auch Geräte manipuliert werden.
Der staatlich geschaffene rechtsfreie Raum bei Energie-Waffen lädt zu kriminellen Aktivitäten natürlich geradezu ein. In der DRK-Siedlungsgemeinschaft in Harheim waren außer mir auch einzelne Geflüchtete offenbar Opfer der Menschenversuche mit Infraschall-Waffen, darunter sogar Kinder (Teil I, S. 124f, S. 29f). Darüber hinaus hatte ich mehrmals Erlebnisse, die sexuellen Missbrauch von Kindern der Geflüchteten nahelegten (Teil II, S. 18). In der ABG-Seniorenwohnanlage in Sachsenhausen versuchen kommunale Unternehmen, meine Entrechtung durch den Staat mit willkürlichen Forderungen auch noch auszunutzen. Ausgerechnet in einer Seniorenwohnanlage begegnete mir außerdem mehrmals ein WLAN-Router mit dem Namen „Drogenreferat“, obwohl ich es möglichst vermeide, von der Wohnung aus ins Internet zu gehen, beispielsweise am 29.11.2024, 09.01.2025 oder am 21.12.2025, Drogenfahndung_Leitung_#6. Die WLAN-Anzeige verschwand kurz nach meiner Internetanmeldung, und das gleiche passierte wieder, als ich mich ein zweites Mal eingeloggte, was mir bestätigte, dass meine Internet-Aktivitäten genau überwacht werden, vielleicht nicht nur, weil ich in dieser Wohnanlage zum Opfer von Menschenversuchen gemacht werde. Einer Recherche der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 17.08.2025 nach hatte es eine Kooperation zwischen einem Frankfurter Polizisten und einem Drogendealer gegeben: „Tod eines V-Mannes. Ein Verbrecher, ein Anwalt, ein Polizist – und ein Millionengeschäft.“ Im Sommer 2025 fielen mir außerdem erstmals die vielen Fahrzeuge der gehobenen Klasse auf, die an der verwahrlosten Seniorenwohnanlage parkten, darunter eine BMW-Limousine mit abgedunkelten Rückscheiben und einem auffallenden Frankfurter Kennzeichen. Als ich von vorne in dieses Fahrzeug spähte, sah ich auf der Rückbank ein gelbes Plüschtier in der Größe eines Kindergartenkindes. Wahrscheinlich wurde ich dabei beobachtet, denn am nächsten Tag waren diese Fahrzeuge weg, mit Ausnahme des BMWs des Mieters W.. Im Dezember 2025 / Januar 2026 fielen mir wieder Fahrzeuge der gehobenen Klasse an der Seniorenwohnanlage auf, sogar ein Jaguar war dabei, diesmal aus EU, OBB, PF, BKS, RÜD, die mehrfach erschienen und meist bald wieder weg waren.
Dass das kriminelle Netzwerk mit den Menschenversuchen fortfährt, obwohl das Vertuschungsnarrativ entlarvt und damit das Strafrisiko für Täter:innen am Ende der Befehlskette gestiegen ist, ist eigentlich verblüffend. Noch in der Nacht 16./17.11.2025 beharrte die/der Täter:in in der Wohnung über meiner darauf, dass ich Infraschall-Angriffe still zu erdulden habe: Erst durch sportliches Herumspringen auf dem Boden, danach durch Hämmern gegen die Wohnungstür, bei ausgeschaltetem Treppenhaus- und Flurlicht. Da Mieter F. dazu kaum mehr in der Lage ist, klopfte ich am nächsten Tag an seine Tür, keine Fußmatte, ausgeschaltete Klingel, um herauszufinden, wer auch tagsüber da oben so ausdauernd herumtrampelt. Zu meiner Überraschung öffnete Herr F., behauptete mal wieder, ich sei verrückt, und gab an, in der Nacht zuhause gewesen zu sein: Aber ziemlich sicher in Gesellschaft eines jüngeren Menschen. Er spricht nur schlecht Deutsch, ist wahrscheinlich auch kein Internet-Nutzer, könnte also im Glauben gelassen worden sein, das Vertuschungsnarrativ gelte noch.
Die Fortsetzung der Menschenversuche mit Infraschall-Waffen verweist auf staatlichen Schutz, der vertraglich abgesichert sein könnte. Mein letzter Vermieter, das DRK Frankfurt, hatte im Einvernehmen mit dem Amt für Wohnungswesen mit der Hestia-Gründungsgruppe eine Kooperationsvereinbarung zur Nutzung der 24 zweckentfremdeten Sozialwohnungen in Harheim geschlossen. Diese Kooperationsvereinbarung scheint die Möglichkeit von Räumungsklagen gegen widerständige Opfer der Menschenversuche zu beinhalten, obwohl das seit dem Bekanntwerden von ungeregelten Energiewaffen nicht mehr begründbar ist. Die Räumungsklage seitens des DRK Frankfurt wurde auch erst erhoben, als die Täter:innen einen Anwalt einschalteten (Teil I. S. 135). Bemerkenswert: Die Vereinbarung zwischen DRK Frankfurt und Hestia e.V. wurde zwar mit Sekt begossen, aber nicht an die Vereinsmitgliedern verteilt, sondern konnte nur unter Aufsicht eines Hestia-Gründungsmitglieds eingesehen werden (Teil I, S. 105f), wie bei einem internationalen Freihandelsvertrag unter privater Schiedsgerichtsbarkeit. Hat der deutsche Staat mich als Menschenmaterial für Versuche mit Infraschall-Waffen ans Ausland verkauft? Die staatliche Untätigkeit scheint meine Vermutung zu belegen.
Aktualisiert 4. Februar 2026
Die im Text erwähnten Veröffentlichungen (Vibrierende Wohnungen / Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität Teil I und Teil II), sind über die Menüleiste herunterladbar.